Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378610Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen; Fliesenarbeiten
44/65/2021
Boden- und Fliesenarbeiten (45431000)
Bauauftrag
Die Stadt Nordhausen plant den Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums
zur gemeinsamen Nutzung von Berufs- Freiwilligen- und Jugendfeuerwehr. Die
Gesamtgröße des Grundstücks beträgt ca. 11.250 m². Der Neubau unterteilt sich
in eine Haupthalle mit 16 Stellplätzen, eine Nebenhalle mit 6 Stellplätzen sowie
einer aufgesetzten Verwaltungsspange. Werkstätten und ein Schlauch- und
Übungsturm dienen sowohl der Feuerwehr Nordhausen selbst wie auch den
umliegenden Feuerwehren.
Der Neubau besitzt eine U-förmige Grundfläche von ca. 2.750 m² mit einer
Ausdehnung von ca. 90 m im Norden und ca. 32 m im Süden sowie einer Breite
von ca. 34 m im Osten und 72 m im Westen. Die BGF beträgt ca. 5.000 m², der BRI
liegt bei ca. 25.000 m³.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst das Liefern und den Einbau von Boden- und Wandfliesen in Sanitärbereichen, Waschräumen und Küchen.
Eine Unteraufteilung dieser Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s.
Punkt II.1.6.)
Nordhausen (DEG07)
Deutschland, Thüringen
99734 Nordhausen, Zorgestraße 1
- ca. 350 qm Verbundabdichtung an Wand-, Boden- und Sockelfläche
- ca. 550 qm Liefern und Einbauen von Wandfliesen, 150x300 mm
- ca. 300 qm Liefern und Einbauen von Bodenfliesen R10-B, 600x600 mm
- ca. 175 qm Liefern und Einbauen von Bodenfliesen R10-R11, 300x300 mm
- ca. 85 lfm Sockelfliese h= 50 mm
- ca. 250 lfm Anarbeiten an Sichtbetonwände
- ca. 12 Stk. Wandspiegel, fliesenbündig
- ca. 715 lfm dauerelastische Verfugung
- ca. 1000 qm Erstreinigung
Preis
06.09.2021
15.10.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den
Vergabeunterlagen beigefügt) oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung
(Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen
gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen
Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu
benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:
. die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters
/der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den
Vergabeunterlagen beigefügt) sowie
. bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen: die "Eigenerklärung zur
Eignung (Nachunternehmer/anderes Unternehmen)" (die Erklärung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt). Möglich ist auch für diese Unternehmen
der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit jedoch nicht von der Vorlage der
Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
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HINWEISE: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen
werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber
bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter
Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur
angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs.1 Nr. 4
Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage,
die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung
ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den
"Unternehmensdaten" auszufüllen. Die "Einwilligungserklärung zur
Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO" ist ebenfalls auszufüllen
bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. die "Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB),
. die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung
einer Bietergemeinschaft),
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt
235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
. die Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB),
. der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
(je Schadenfall) von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und/oder
Sachschäden oder eine Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese
Deckungssummen zur Verfügung stehen (wenn nicht bereits in der
"Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" erklärt/angekreuzt),
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei
Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
. Benennung von Referenzobjekten (min. 3 Objekte) für vergleichbare Leistungen
der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres,
der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Hierfür
kann die unter III.1.1) benannte "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" genutzt
werden.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu
benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des
Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers
werden nicht Vertragsbestandteil.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
13.04.2021
10:00
- Deutsch (DE)
02.07.2021
13.04.2021
10:00
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. I.3) angegebenen
Adresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am
Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu
können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse
beantragt werden. Auch werden Sie nur bei beantragter Teilnahme über etwaige
Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte
über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte
bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der
dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web
verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung
an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
. elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es
kann nicht nachgefordert werden.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format)
und/oder in GAEB-Format eingereicht werden.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten
Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1
GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie
folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
03.03.2021