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Ausschreibungsdetails

Forschungsvorhaben zum Thema ¿Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern¿

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.02.2021 (letzte Änderung am 02.06.2021)

29.03.2021 14:00

III 3 - 3003/96 - 33

Bundesamt für Justiz

02.06.2021 15:38

2021/S 042-105049

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift:Mohrenstraße 37
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Fax:+49 228-994105592
Hauptadresse: https://www.bmjv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Forschungsvorhaben zum Thema „Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“

III 3 - 3003/96 - 33

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie sich die 2017 eingeführte Bestimmung zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß § 1631b Absatz 2 BGB in der Praxis auswirkt, ob sie sich bewährt hat oder ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach dem Evaluationsauftrag sollen auch Art und Häufigkeit der angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Blick genommen werden. Ebenfalls untersucht werden sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen, insbesondere zum ärztlichem Zeugnis, zur Bestellung eines Verfahrensbeistands und zur Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

206.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

BERLIN (DE3)

Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Fixierungen bei Minderjährigen unter den Vorbehalt der Genehmigung des Familiengerichts gestellt. Die Entscheidung von Eltern bzw. einem Vormund, einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht altersgerechter Weise die Freiheit zu entziehen, bedarf der Genehmigung durch das Familiengericht. Der neue Genehmigungstatbestand wurde um verfahrensrechtliche Anpassungen und eine Verkürzung der Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen auf sechs Monate - statt bisher ein Jahr (für die Unterbringung) - ergänzt. Für beide Genehmigungsverfahren nach § 1631b BGB wurde ferner die obligatorische Bestellung eines Verfahrensbeistands für das Kind vorgesehen.

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie sich die 2017 eingeführte Bestimmung zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß § 1631b Absatz 2 BGB in der Praxis auswirkt, ob sie sich bewährt hat oder ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach dem Evaluationsauftrag sollen auch Art und Häufigkeit der angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Blick genommen werden. Ebenfalls untersucht werden sollen die verfahrensrechtlichen Regelungen, insbesondere zum ärztlichem Zeugnis, zur Bestellung eines Verfahrensbeistands und zur Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Um die Zielerreichung der Regelungen bewerten zu können, ist zunächst eine Untersuchung ihrer praktischen Umsetzung und Wirksamkeit notwendig. Mittels empirischer Erhebungen (Aktenauswertungen, Befragungen etc.) soll festgestellt werden, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind einer Bewertung zu unterziehen.

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:18

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

7

Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378377&criteriaId=11175


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

29.03.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

- Referat R A 2 -

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Fax: +49 3018580-9525

oder

Bundesamt für Justiz

- Referat III 3 -

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Fax: +49 22899410-5592

zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Justiz
Postanschrift:Adenauerallee 99-103
Postleitzahl:53113
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-994105592

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

25.02.2021


Eignungskriterien



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