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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen für die ZfA (B 17.32 - 0676/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.02.2021 (letzte Änderung am 19.03.2021)

01.04.2021 11:30

01.04.2021 11:30

B 17.32 - 0676/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

19.03.2021 09:45

2021/S 040-099259

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2432
Fax:+49 2289910610-2432

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen für die ZfA

B 17.32 - 0676/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

350.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)

Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)

Satzarbeit (79822000)

Lithografische Dienste (79822400)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über konzeptionelle, redaktionelle und grafische Leistungen für Publikationen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) geschlossen.

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die konzeptionelle Beratung, die redaktionelle (journalistische) Erstellung und Bearbeitung von Texten, die grafische Gestaltung von Print- und Onlineprodukten bis zur (Druck-)Vorlagenherstellung unter Berücksichtigung des bestehenden Corporate-Designs sowie die Druckabwicklung für verschiedene Publikationen der ZfA wie bei Bedarf auch Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von 350.000,00 Euro. Es besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2021

31.05.2023

Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um

ein Jahr, bis maximal zum 31.05.2025 zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angaben zur technischen Ausstattung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.

Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.

b) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens vier gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)

Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:

• Die Referenz muss mindestens folgende Publikationen (Zeitschrift, Jahresbericht oder Tätigkeitsbericht) mit Gestaltung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Designs) umfassen.

• Die Referenz muss in deutscher Ausführung erstellt sein.

• Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 48 Seiten haben.

Referenzobjekt 2 (Nachweis für redaktionelle Kompetenz)

Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für redaktionelle Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:

• Bei der Referenz handelt es sich um einen Text oder Textauszug zu einem Thema aus den Bereichen Bildung oder Internationale Zusammenarbeit oder (auswärtige) Kulturpolitik.

• Die Referenz muss hinsichtlich des Schreib- und Formulierungsstils die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Politik oder Kultur als Zielgruppe berücksichtigt haben.

• Die Referenz muss in deutscher Ausführung erstellt sein.

• Die Thematik und der Inhalt müssen auch für fachfremde Leser verständlich aufbereitet worden sein, auch wenn der Fokus auf Personen mit hohen Bildungsabschlüssen, Hochschulabsolventen mit starker Affinität zur Schriftsprache liegt.

Referenzobjekt 3 (Nachweis für Kompetenz Fotoherstellung)

Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für selbst erstellte Fotos zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:

• Es handelt sich um eine Fotostrecke (mindestens 2 thematisch zusammenhängende Bilder) mit selbst hergestellten Fotos aus Unterricht oder Veranstaltungen aus dem Bereich der schulischen bzw. außerschulischen Jugendlichen- oder Erwachsenen-Bildung.

Referenzobjekt 4 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie Online-PDFs)

Vom Bieter ist eine Referenz für barrierefreie Online-PDFs zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:

• Die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 40 Seiten und enthält Bildmaterial, Grafiken und Tabellen.

• Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z.B. Beratung, Beschaffung und Bearbeitung von Bildmaterial, redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Druckvorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.)

• Zeitraum der Leistungserbringung

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

01.04.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.05.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.04.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Entwurfserstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens

Zusammen mit dem Angebot sind Gestaltungsentwürfe (in digitaler Form (als PDF-Datei) über die eVergabe) einzureichen.

Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können. Es werden jeweils ein Gestaltungsentwurf und eine redaktionelle Arbeitsprobe gefordert, deren Bewertung über eine Bepunktung erfolgt.

Die Aufgabenstellung sowie die zugehörige Bewertungsmatrix zur Entwurfserstellung sind im Dokument "08_Aufgabenstellung_Entwürfe.pdf" beschrieben. Bitte reichen Sie nur eine Variante der Entwürfe ein. Weitere Varianten der Entwürfe sowie Entwürfe, die nicht innerhalb der Angebotsfrist elektronisch eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

b) Bewertung der Entwürfe

Die anonymisierten Entwürfe (d.h. Angaben die Rückschlüsse auf die Bieter in Form von Personen, Namen, Firmenangaben o.ä. geben, werden von der Vergabestelle geschwärzt, sofern nicht bereits durch den Bieter erfolgt) der Bieter, werden vom Beschaffungsamt an den 1. und 2. Bewerter der ZfA vorgelegt und von diesen in Bezug auf die Erfüllung des im Dokument "08_Aufgabenstellung_Entwürfe.pdf" genannten Erwartungshorizonts (Erfüllungsgrad der Aufgabenstellung) geprüft.

Beide Bewerter finden dann ein gemeinsames Bewertungsergebnis. Das Beschaffungsamt prüft anschließend neben den fachlichen Aspekten insbesondere den bei der Bewertung angesetzten Maßstab im Hinblick auf Transparenz, Gleichmäßigkeit und Proportionalität auf Richtigkeit. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Prüfungs- und Wertungsdokumentation erstellt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.03.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

19.03.2021


19.03.2021




15.03.2021


15.03.2021




04.03.2021


04.03.2021




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