Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Politikbegleitende Öffentlichkeitsarbeit 2021 ff.
214-02.05-20.1265-20-I-F
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Politikbegleitende Öffentlichkeitsarbeit 2021 ff.
Berlin (DE300)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei der politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit, der Social Media-Kommunikation sowie bei Maßnahmen der Verbraucher- und Fachinformation, einschließlich einer projekt- und themenübergreifenden, strategischen Beratung in den politischen Schwerpunktthemen; u. a. Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, ländliche Entwicklung,Tierwohl, Digitalisierung, internationale Zusammenarbeit und den damit verbundenen Forschungsaktivitäten.
Qualitätskriterium Name: Arbeitsprobe: Konzeptionelle Stärke bei der Bearbeitung der gestellten Aufgabe / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium Name: Arbeitsprobe: Kreative Stärke bei der Bearbeitung der gestellten Aufgabe / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium Name: Präsentation / Gewichtung: 10,00
Preis Gewichtung: 30,00
01.07.2021
30.06.2023
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.06.2024 bzw. 30.06.2025 verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Erfahrungen im Bereich der Unterstützung und Beratung öffentlicher Institutionen auf Bundes- und/oder Bundesverbandsebene bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Vermittlung von Fachinformationen,
- Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 3000 Teilnehmern,
- Erfahrungen im Bereich Social Media und der crossmedialen Umsetzung von Kampagnen.
• Beschäftigtenzahl
Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung ein, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
• Ausstattung und Ausrüstung
Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung ein, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Aus-führung des Auftrages verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.03.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
25.03.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1. beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen),
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen),
• Arbeitsprobe zum Thema: "Weiterentwicklung der Informationsinitiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)", (Aufgaben gemäß Vergabeunterlagen).
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
19.02.2021