Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

20.02.2021

22.03.2021 12:00

22.03.2021 12:00

2020-10845

Die Autobahn GmbH des Bundes

15.03.2021 09:05

2021/S 037-092744

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift:Friedrichstraße 71
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Vergabestelle
Fax:+49 30-403680810
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung

2020-10845

II.1.2)
CPV-Code

Versicherungen (66510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Offenes Verfahren zur Vergabe der Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung der Autobahn GmbH des Bundes

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Haftpflichtversicherungen (66516000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Berlin und bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung für die Versicherungsnehmerin, inklusive einer Umweltschadensversicherung und weiterer besonderer Deckungserweiterungen jeweils nach Maßgabe der beschriebenen Mindestanforderungen zum Versicherungsumfang. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die Versicherungsnehmerin/Versicherte wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

Die Versicherungsnehmerin hat das Recht, den Vertrag gegenüber dem Versicherer um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wird dieses Recht nicht bis zum 31.12.2021 ausgeübt, endet der Vertrag mit Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen vorzulegen:

-Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.

Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.

-Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

-In der einzureichenden Eigenerklärung zur Eignung sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, entsprechende Nachweise zu fordern.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2019 oder aktueller

Das Finanzkraftrating muss mindestens den Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweisen und von einer anerkannten Ratingagentur stammen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.

-Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz

-Beitragseinnahmen im Haftpflicht-Bereich:

Es müssen in der allgemeinen Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 Beitragseinnahmen in Höhe von mindestens 1 Mrd. € vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis hierüber (z.B. Vorlage des Geschäftsberichts) zu fordern.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung zu Referenzen hinsichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung öffentlicher Auftraggeber

Der Bieter muss über hinreichend Erfahrung hinsichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung öffentlicher Auftraggeber verfügen und in den letzten drei Jahren mindestens drei Haftpflicht-Versicherungsverträge öffentlicher Auftraggeber gezeichnet haben. Die Forderung nach Offenlegung der Referenzgeber mit Name und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.

-Eigenerklärung zu Referenzen hinsichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung im Bereich Straßen- und Autobahnbau

Der Bieter muss über hinreichend Erfahrung hinsichtlich der haftpflichtseitigen Betreuung im Bereich Straßen- und Autobahnbau verfügen und bereits mindestens drei Haftpflicht-Versicherungsverträge im Bereich Straßen- und Autobahnbau gezeichnet haben. Die Forderung nach Offenlegung der Referenzgeber mit Name und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.

-Eigenerklärung zu einem Netzwerk von Schadenregulierern

Dem Bieter muss ein bundesweites Netzwerk von Schadenregulierern für Großschäden und im allgemeinen Schadenbereich zur Verfügung stehen.

-Eigenerklärung zu einem Qualitätsmanagement

Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement für die Schadenbearbeitung verfügen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis hierüber (z.B. Vorlage des Zertifikats) zu fordern.

-Eigenerklärung zu einem persönlichen Ansprechpartner

Der Bieter muss für die Bearbeitung der Schadenfälle einen persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen.

-Eigenerklärung zum Datenschutzkodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Der Bieter muss dem Datenschutzkodex (Code of Conduct (CoC)) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beigetreten sein. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis hierüber zu fordern.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Vertrag wird auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, der Mindestinhalte (B1), des GDV-Musterbedingungswerks sowie des vom Zuschlagsempfänger eingereichten Bedingungswerks geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.03.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.03.2021

12:15

Berlin

Die Angebote werden von zwei Mitarbeitern der Auftraggeberin am o. g. Zeitpunkt geöffnet.

Das Öffnungsverfahren ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB

(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

18.02.2021



cd168053-b27a-4177-bc2e-1c641d0ffd97