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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Druck und Lieferung von Publikationen im Format 21x26cm für die bpb (B 17.33 - 0834/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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20.02.2021

22.03.2021 11:30

22.03.2021 11:30

B 17.33 - 0834/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

20.02.2021 11:45

2021/S 037-092623

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-0
Fax:+49 2289910610-1610

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Druck und Lieferung von Publikationen im Format 21x26cm für die bpb

B 17.33 - 0834/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung und Lieferung von Publikationen im Format 21x26cm für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)

Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)

Gedruckte Bücher (22110000)

Broschüren (22150000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Landkreis Rostock (DE80K)

Berlin (DE300)

Roggentin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung und die Lieferung von Publikationen im Format 21 x 26 cm der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geschlossen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme und -prüfung, ggf. die Datenanpassung für den Offsetdruck, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Verarbeitung und die Lieferung der Publikationen.

Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.05.2022 geschlossen.

Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.05.2025 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.

Für die maximale Vertragslaufzeit gilt eine geschätzte Gesamtbedarfsmenge von 120.000 Exemplaren. Weder die Auftraggeberin noch die bpb garantieren eine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2021

31.05.2022

Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.05.2025 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angaben zur technischen Ausstattung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.

Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DINA4-Seite haben.

b) Angaben zu den technischen Fachkräften

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.

Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:

• Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.

Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.

Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.

c) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages (in diesem Verfahren ist hierfür keine Mindestanforderung festgelegt),

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme und -prüfung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung und Lieferung) einer Drucksache mit folgenden Merkmalen umfassen:

Mindestens 1 Referenz für 1 Publikation als Softcover mit PUR-Klebebindung:

- Format: DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+10%)

- Seitenumfang: mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag

- Auflage: mind. 1.000 Exemplare

- Druck Umschlag: mind. 4/0-farbig Euroskala

- Veredelung Umschlag mit Dispersionslack (matt oder glänzend)

- Druck Inhalt: mind. 4/4-farbig Euroskala

- Verarbeitung: Softcover mit PUR-Klebebindung

und mindestens 1 Referenz für 1 Publikation mit Hardcover-Fadenheftung:

- Format: DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+10%)

- Seitenumfang von mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag

- Auflage: mind. 1.000 Exemplare

- Druck Bezug: mind. 4/0-farbig Euroskala

- Veredelung Bezug mit Folienkaschierung (matt oder glänzend)

- Druck Inhalt: mind. 4/4-farbig Euroskala

- Verarbeitung: Hardcover-Fadenheftung

Zusätzlich muss eine Referenz das folgende Merkmal umfassen (dieses kann durch eine der o.g. Referenzen nachgewiesen werden oder durch eine weitere Referenz):

- Druck Inhalt: mind. 5/5-farbig Euroskala + Sonderfarbe

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.03.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.03.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Papiermuster sind vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden.

Auf der Versandverpackung ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug anzubringen:

"NICHT ÖFFNEN!

Papiermuster zum Vergabeverfahren

Az. B 17.33 - 0834/19/VV : 1"


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

18.02.2021



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