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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung der Reihe pocket für die bpb (B 17.30 - 0513/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.02.2021 (letzte Änderung am 19.03.2021)

30.03.2021 11:30

30.03.2021 11:30

B 17.30 - 0513/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

19.03.2021 11:10

2021/S 036-090167

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1032
Fax: +49 2289910610-1032

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung der Reihe pocket für die bpb

B 17.30 - 0513/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Satzarbeit (79822000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung der Reihe Pocket für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Esn wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Taschenbuchreihe Pocket sowie für dazugehörige Produkte für die Bundeszentrale für politische Bildung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für den Zeitraum von 2021 - 2022 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 2025 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2021

30.04.2022

Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 30.04.2025 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angaben zur technischen Ausstattung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden. Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.

b) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

Referenzobjekt 1 und 2 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)

Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige

Referenzobjekte als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen.

Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

- Buch oder Broschüre

- mindestens 100 Seiten Umfang

- Format zwischen DIN A6 und DIN A3

- Enthält illustrierte Bilder, Grafiken und/oder Landkarten

- Typografie mit mindestens drei verschiedenen Textsorten (Autorentext, Infotexte, Dokumente, Fußnoten)

- Die Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern für die grafische Gestaltung erstellt bzw. unter deren Leitung/Verantwortung erstellt worden sein.

- Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzvordruck" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.03.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

31.03.2021

10:38

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Entwurfserstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens

Mit dem Angebot sind Gestaltungsentwürfe einzureichen.

Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.

Die Aufgabenstellung, die Vorgaben sowie die zugehörige Bewertungsmatrix zur Entwurfserstellung sind in den Dokumenten "Aufgabenstellung_Entwürfe" und "Material_Entwurfserstellung" beschrieben.

Die Entwürfe sind sowohl spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zum einen elektronisch über die e-Vergabe Plattform und zudem auch als einfacher Farbausdruck 2-fach ausgedruckt per Post als auch digital über die eVergabe mit dem Angebot einzureichen! an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden. Auf dem Paket ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug anzubringen:

"NICHT ÖFFNEN!

Entwürfe zum Vergabeverfahren

AZ. B 17.30 - 0513/19/VV:1"

Bitte reichen Sie nur eine Variante der Entwürfe und ohne aufwändige Verpackungen, Bindung, Kartonage oder Hartschaumplatte ein. Weitere Varianten der Entwürfe sowie Entwürfe, die nicht innerhalb der Angebotsfrist sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

b) Bewertung der Entwürfe

Die 2-fach ausgedruckten und anonymisierten Entwürfe (d.h. Angaben die Rückschlüsse auf die Bieter in Form von Personen, Namen, Firmenangaben o.ä. geben, werden geschwärzt) werden vom Beschaffungsamt des BMI dem 1. und 2. Bewerter der bpb vorgelegt und von diesen in Bezug auf die Erfüllung der Zielvorstellung (Erfüllungsgrad der Aufgabenstellung, grafische Umsetzung, etc.) geprüft. Beide Bewerter finden dann ein gemeinsames Bewertungsergebnis. Das Beschaffungsamt prüft anschließend neben den fachlichen Aspekten insbesondere den bei der Bewertung angesetzten Maßstab im Hinblick auf Transparenz, Gleichmäßigkeit, Proportionalität und auf Richtigkeit.

Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Prüfungs- und Wertungsdokumentation erstellt.

c) Aufwandspauschale bei Einsendung von Entwürfen

Bietern, die ihren Entwurf entsprechend der Aufgabenstellung vollständig mit ihrem Angebot frist- und formgerecht eingereicht haben, wird nach Ablauf der Zuschlagsfrist eine Aufwandspauschale in Höhe von insgesamt 1.000,- Euro durch die bpb ausgezahlt. Dazu ist vom Bieter seine Kontoverbindung mit den Entwürfen einzureichen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.02.2021



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