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Ausschreibungsdetails

Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Blockchain (B 13.13 - 0779/20/VV : 5)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.02.2021 (letzte Änderung am 11.03.2021)

25.03.2021 11:30

25.03.2021 11:30

B 13.13 - 0779/20/VV : 5

Beschaffungsamt des BMI

11.03.2021 09:49

2021/S 036-089410

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: DEUTSCHLAND (DE)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1027
Fax: +49 2289910610-1027

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Blockchain

B 13.13 - 0779/20/VV : 5

II.1.2)
CPV-Code

Videofilme (32354500)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema "Blockchain" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen (92111100)

E-Learning (80420000)

Verleih von Filmen und Videofilmen (92120000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema "Blockchain" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

10.05.2021

03.05.2024

Der Vertrag und die Dauer der Überlassung des Erklärvideos

zum Thema Blockchain belaufen sich zunächst auf

die Dauer von 36 Monaten. Die Auftraggeberin hat für den Fall

des weiteren Bedarfs an der Überlassung des Erklärvideos das

optionale Recht, die Laufzeit des Vertrages einmal um 18

Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die

Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor

Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages über

die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in

Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für

die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht

nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im

Falle der Optionswahrnehmung gleich.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.03.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.05.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.03.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat für die

Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) einen

Auftrag für die Beschaffung von 20 Erklärvideos zur

Bereitstellung auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der

Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als

Bestandteil der BAköV zu vergeben. Da aus technischen

Gründen eine Aufteilung in 20 Lose in einem Vergabeverfahren

nicht umgesetzt werden kann, erfolgt die Vergabe der einzelnen

themenspezifischen Erklärvideos zur Berücksichtigung der

mittelständischen Interessen im Rahmen eines jeweils

eigenständigen Vergabeverfahrens. Eine Übersicht zu den

jeweiligen themenspezifischen Einzelvergabeverfahren bietet

die nachfolgende Tabelle:

Verfahrensnummer: Titel des Videos

B 13.13 - 0779/20/VV : 1 Künstliche Intelligenz

B 13.13 - 0779/20/VV : 2 Big Data

B 13.13 - 0779/20/VV : 3 Open Data

B 13.13 - 0779/20/VV : 4 Cloud

B 13.13 - 0779/20/VV : 5 Blockchain

B 13.13 - 0779/20/VV : 6 Quantencomputer

B 13.13 - 0779/20/VV : 7 Open Source

B 13.13 - 0779/20/VV : 8 Internet of Things, inkl. 5G-Technologie

B 13.13 - 0779/20/VV : 9 Software-Entwicklung, inkl. UX/UIDesign

B 13.13 - 0779/20/VV : 10 Barrierefreiheit BITV 2.0

B 13.13 - 0779/20/VV : 11 Mobiles Arbeiten

B 13.13 - 0779/20/VV : 12 Interdisziplinäres Arbeiten

B 13.13 - 0779/20/VV : 13 Change-Management

B 13.13 - 0779/20/VV : 14 Data Literacy

B 13.13 - 0779/20/VV : 15 Fehlerkultur

B 13.13 - 0779/20/VV : 16 Open Innovation

B 13.13 - 0779/20/VV : 17 Selbstlernkompetenz

B 13.13 - 0779/20/VV : 18 Standardisierung von IT (Soft- und Hardware)

B 13.13 - 0779/20/VV : 19 Nachhaltigkeit von IT (Soft- und Hardware)

B 13.13 - 0779/20/VV : 20 Digitale Ethik

Die Auftragsbekanntmachungen der jeweiligen

themenspezifischen Einzelvergabeverfahren werden durch das

Amt für Veröffentlichungen der europäischen Union

veröffentlicht und werden unter Maßgabe des § 40 Abs. 3 VgV

ebenfalls unter den vorstehenden Verfahrensnummern auf der

e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) veröffentlicht

und können dort aufgerufen werden.

Pro Vergabeverfahren darf je Bieter mit dem Angebot jeweils

nur ein Erklärvideo (als Angebotsmuster) eingereicht werden.

Die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung müssen

dementsprechend durch das eingereichte Erklärvideo erfüllt

werden. Die Einreichung mehrerer Erklärvideos zur Erfüllung

der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung ist nicht zulässig. Sofern von einem Bieter mehrere Erklärvideos in

einem Vergabeverfahren eingereicht werden, ist das Angebot

aus dem Verfahren auszuschließen.

Zu beachten ist ferner, dass das mit dem jeweiligen Angebot

einzureichende themenspezifische Erklärvideo auch im

richtigen Einzelvergabeverfahren unter der dazugehörigen

Verfahrensnummer eingereicht werden muss. Es handelt sich

insoweit um eigenständige Vergabeverfahren. Sofern ein

Angebot nebst einzureichendem Erklärvideo nicht im richtigen

Einzelvergabeverfahren eingereicht wird, ist das Angebot

auszuschließen.

Das Angebot für das Erklärvideo zum Thema "Blockchain" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) muss im

Einzelvergabeverfahren B 13.13 - 0779/20/VV : 5 - Blockchain eingereicht werden.

Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der

Leistungsbeschreibung an das Erklärvideo wird schon vor

Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben

dieser Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient

das Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität

der Leistung zu bewerten. Das Verfahren wird elektronisch über

die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Aufgrund des

erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus technischen

Gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster

gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch

über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das

Angebotsmuster (also nur das Erklärvideo) vom Bieter auf

einem Datenträger (z. B. USB-Stick, DVD, CD-ROM) im

MP4-Dateiformat auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf

der Angebotsfrist am 25.03.2021 um 11:30 Uhr an das

Beschaffungsamt des BMI Angebotssammelstelle Brühler Str. 3

53119 Bonn zu senden.

Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den

Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen unter

Ziffer 3.7 zu entnehmen.

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,

bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB

vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob

zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die

zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.

Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen

Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann

die Vorlage von weiteren Nachweisen, z.B. eines behördlichen

Führungszeugnisses verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei

der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der

Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine

Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag

kommt nur ein Bieter in Frage, der keine

auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Unternehmensdaten:

Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen

und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur

Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen

Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor

dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a

Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,

§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.03.2021



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