Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Künstliche Intelligenz
B 13.13 - 0779/20/VV : 1
Videofilme (32354500)
Lieferauftrag
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema "Künstliche Intelligenz" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)
Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen (92111100)
Verleih von Filmen und Videofilmen (92120000)
E-Learning (80420000)
DEUTSCHLAND (DE)
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema "Künstliche Intelligenz" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
10.05.2021
03.05.2024
Der Vertrag und die Dauer der Überlassung des Erklärvideos zum Thema Künstliche Intelligenz belaufen sich zunächst auf die Dauer von 36 Monaten. Die Auftraggeberin hat für den Fall des weiteren Bedarfs an der Überlassung des Erklärvideos das optionale Recht, die Laufzeit des Vertrages einmal um 18 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
25.03.2021
11:30
- Deutsch (DE)
10.05.2021
25.03.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat für die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) einen Auftrag für die Beschaffung von 20 Erklärvideos zur Bereitstellung auf der Internetpräsenz "Digitalakademie" der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV zu vergeben. Da aus technischen Gründen eine Aufteilung in 20 Lose in einem Vergabeverfahren nicht umgesetzt werden kann, erfolgt die Vergabe der einzelnen themenspezifischen Erklärvideos zur Berücksichtigung der mittelständischen Interessen im Rahmen eines jeweils eigenständigen Vergabeverfahrens. Eine Übersicht zu den jeweiligen themenspezifischen Einzelvergabeverfahren bietet die nachfolgende Tabelle:
Verfahrensnummer: Titel des Videos
B 13.13 - 0779/20/VV : 1 Künstliche Intelligenz
B 13.13 - 0779/20/VV : 2 Big Data
B 13.13 - 0779/20/VV : 3 Open Data
B 13.13 - 0779/20/VV : 4 Cloud
B 13.13 - 0779/20/VV : 5 Blockchain
B 13.13 - 0779/20/VV : 6 Quantencomputer
B 13.13 - 0779/20/VV : 7 Open Source
B 13.13 - 0779/20/VV : 8 Internet of Things, inkl. 5G-Technologie
B 13.13 - 0779/20/VV : 9 Software-Entwicklung, inkl. UX/UI-Design
B 13.13 - 0779/20/VV : 10 Barrierefreiheit BITV 2.0
B 13.13 - 0779/20/VV : 11 Mobiles Arbeiten
B 13.13 - 0779/20/VV : 12 Interdisziplinäres Arbeiten
B 13.13 - 0779/20/VV : 13 Change-Management
B 13.13 - 0779/20/VV : 14 Data Literacy
B 13.13 - 0779/20/VV : 15 Fehlerkultur
B 13.13 - 0779/20/VV : 16 Open Innovation
B 13.13 - 0779/20/VV : 17 Selbstlernkompetenz
B 13.13 - 0779/20/VV : 18 Standardisierung von IT (Soft- und Hardware)
B 13.13 - 0779/20/VV : 19 Nachhaltigkeit von IT (Soft- und Hardware)
B 13.13 - 0779/20/VV : 20 Digitale Ethik
Die Auftragsbekanntmachungen der jeweiligen themenspezifischen Einzelvergabeverfahren werden durch das Amt für Veröffentlichungen der europäischen Union veröffentlicht und werden unter Maßgabe des § 40 Abs. 3 VgV ebenfalls unter den vorstehenden Verfahrensnummern auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) veröffentlicht und können dort aufgerufen werden.
Pro Vergabeverfahren darf je Bieter mit dem Angebot jeweils nur ein Erklärvideo (als Angebotsmuster) eingereicht werden. Die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung müssen dementsprechend durch das eingereichte Erklärvideo erfüllt werden. Die Einreichung mehrerer Erklärvideos zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung ist nicht zulässig. Sofern von einem Bieter mehrere Erklärvideos in einem Vergabeverfahren eingereicht werden, ist das Angebot aus dem Verfahren auszuschließen.
Zu beachten ist ferner, dass das mit dem jeweiligen Angebot einzureichende themenspezifische Erklärvideo auch im richtigen Einzelvergabeverfahren unter der dazugehörigen Verfahrensnummer eingereicht werden muss. Es handelt sich insoweit um eigenständige Vergabeverfahren. Sofern ein Angebot nebst einzureichendem Erklärvideo nicht im richtigen Einzelvergabeverfahren eingereicht wird, ist das Angebot auszuschließen.
Das Angebot für das Erklärvideo zum Thema "Künstliche Intelligenz" zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) muss im Einzelvergabeverfahren B 13.13 - 0779/20/VV : 1- Künstliche Intelligenz eingereicht werden.
Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der Leistungsbeschreibung an das Erklärvideo wird schon vor Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben dieser Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient das Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität der Leistung zu bewerten. Das Verfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das Angebotsmuster (also nur das Erklärvideo) vom Bieter auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick, DVD, CD-ROM) im MP4-Dateiformat auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.03.2021 um 11:30 Uhr an das Beschaffungsamt des BMI Angebotssammelstelle Brühler Str. 3 53119 Bonn zu senden.
Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 3.7 zu entnehmen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,
bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB
vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen, z.B. eines behördlichen
Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.03.2021
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