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Ausschreibungsdetails

HZA BI Transport von Drucksachen (341-2020-0434)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.02.2021

31.03.2021 11:00

31.03.2021 11:00

341-2020-0434

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

19.02.2021 07:45

2021/S 036-090148

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Sautierstraße 32
Postleitzahl: 79104
Ort: Freiburg
NUTS: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228303-16625
Fax: +49 228303-49819
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

HZA BI Transport von Drucksachen

341-2020-0434

II.1.2)
CPV-Code

Straßentransport/-beförderung (60100000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Transport von Drucksachen als Stückgut, Paletten und Paketen

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

S t ü c k g u t

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßentransport/-beförderung (60100000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)

Hauptzollamt Bielefeld und Wirtschaftsbeteiligte in ganz Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 1 ca. 700 Sendungen für die Mindestvertragslaufzeit, Lager im Radius von max. 40 km um 32257 Bünde, Gestellung von ca. 70 Mehrwegbehältern:

Die Drucksachen sind in von der Auftragnehmerin zu stellende Mehrwegbehältern bei der Bundesdruckerei in Berlin abzuholen und an Geschäftsadressen in Deutschland zuzustellen. In Einzelfällen ist auch die Versendung von Paketen bis maximal 25 kg Bruttogewicht zu besorgen. Die Auftragnehmerin muss zur kurzzeitigen Zwischenlagerung der Lieferungen für das Hauptzollamt Bielefeld ein Lager (eigenes oder das einer Kooperationspartnerin) innerhalb eines Radius von vierzig Kilometern um 32257 Bünde/Westfalen unterhalten.

Lagerstätten müssen sich in verschlusssicheren, festen Gebäuden mit Video-Überwachung befinden. Einen freien Zugang zu den Lagerräumen für Dritte hat die Auftragnehmerin auszuschließen. Die Auftragnehmerin stellt nach vom Hauptzollamt Bielefeld anzumeldendem Bedarf Mehrwegbehälter für die Versendung bei der Abholadresse bereit (Anzahl der Mehrwegbehälter derzeit insgesamt 70 Stück). Ein Teil der Mehrwegbehälter (derzeit 65 Stück) werden grundsätzlich bei der Bundesdruckerei gelagert, ein weiterer Teil (derzeit 5 Stück) lagert beim Hauptzollamt Bielefeld. Die Anzahl der Mehrwegbehälter sind bei verändertem Versandvolumen anzupassen. Von der Auftragnehmerin dürfen ausschließlich Kofferfahrzeuge mit Hebebühne eingesetzt werden. Die Auftragnehmerin muss (z.B. über GSM) jedoch in der Lage sein, während der gesamten Beförderung in Echtzeit nachzuvollziehen, wo sich die Sendung befindet (Tracking und Tracing). Während der Beförderung dürfen keine Übernachtungen auf Rast-/Parkplätzen erfolgen. Im Bedarfsfall muss der verschlossene LKW auf einem gesicherten Lagerplatz der Auftragnehmerin abgestellt werden. Die über http://www.evergabe-online.de/anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten die detaillierten Anforderungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren wird automatisch zweirmalig um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beträgt dann 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

P a l e t t e n

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßentransport/-beförderung (60100000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)

Hauptzollamt Bielefeld und Wirtschaftsbeteiligte in ganz Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 2 ca. 100 LKW-Komplettladungen für die Mindestvertragslaufzeit, Gestellung von ca. 25 Spezialpaletten:

Die Drucksachen sind auf von der Auftragnehmerin gestellten Paletten palettiert und in Folie eingeschweißt als LKW-Komplettladung mit Zuladungsverbot in Berlin/Bundesdruckerei abzuholen. Das Fahrzeug wird von der Bundesdruckerei verplombt. Die Drucksachen sind an Geschäftsadressen in Deutschland zuzustellen. In Einzelfällen ist von der Auftragnehmerin auch die Versendung von Paketen bis maximal 25 kg Bruttogewicht zu besorgen. Die Auftragnehmerin stellt nach vom Hauptzollamt Bielefeld anzumeldendem Bedarf Spezialpaletten für die Versendung bei der Bundesdruckerei bereit, wo diese auch grundsätzlich gelagert werden. Es sind derzeit ca. 25 Spezialpaletten in den Abmessungen von 700 x 1000 mm bereit zu stellen. Die Anzahl der Spezialpaletten wird bei verändertem Versandvolumen angepasst. Die Spezialpaletten müssen eine absolut plane Oberfläche aufweisen, damit sich die Drucksachen wegen des hohen Gewichts nicht durchdrücken. Die Mindestbelastbarkeit beträgt 750 kg. Von der Auftragnehmerin dürfen ausschließlich verschlussfähige Kofferfahrzeuge mit Hebebühne eingesetzt werden. Die Auftragnehmerin muss (z.B. über GSM) jederzeit in der Lage sein, während der gesamten Beförderung in Echtzeit nachzuvollziehen, wo sich die Sendung befindet (Tracking und Tracing). Während der Beförderung dürfen keine Übernachtungen auf Rast-/Parkplätzen erfolgen. Im Bedarfsfall muss der verschlossene und verplombte LKW auf einem gesicherten Lagerplatz der Auftragnehmerin abgestellt werden. Die über http://www.evergabe-online.de/anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten die detaillierten Anforderungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren wird automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beträgt dann 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

P a k e t e

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßentransport/-beförderung (60100000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)

Hauptzollamt Bielefeld und Wirtschaftsbeteiligte in ganz Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 3 ca. 5.000 Pakete für die Mindestvertragslaufzeit, Lager im Radius von max. 40 km um 32257 Bünde, Softwaregestellung für Paketaufkleber:

Lagerung und Versendung von Drucksachen in Paketen in Deutschland. Eine Software zur Erstellung der Paketaufkleber sowie zur Sendungsverfolgung ist zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin muss zur kurzzeitigen Zwischenlagerung der Lieferungen ein Lager (eigenes oder das einer Kooprerationspartnerin) innerhalb eines Radius von vierzig Kilometern um 32257 Bünde/Westfalen unterhalten. Dort werden die versandfertigen Pakete vom Hauptzollamt Bielefeld angeliefert und anschließend von der Auftragnehmerin bundesweit versandt. Lagerstätten müssen sich in verschlusssicheren, festen Gebäuden mit Video-Überwachung befinden. Einen freien Zugang zu den Lagerräumen für Dritte hat die Auftragnehmerin auszuschließen. Es dürfen ausschließlich geschlossene Fahrzeuge eingesetzt werden. Die Auftragnehmerin muss (z.B. über GSM) jederzeit in der Lage sein, während der gesamten Beförderung in Echtzeit nachzuvollziehen, wo sich die Sendung befindet. Während der Beförderung dürfen keine Übernachtungen auf Rast-/Parkplätzen erfolgen. Die über http://www.evergabe-online.de/anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten die detaillierten Anforderungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren wird automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Die Höchstlaufzeit des Vertrages beträgt dann 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmensdarstelllung und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Es ist folgende Besichtigung/Bemusterung nach Anforderung innerhalb von 7 Tagen zu ermöglichen:

Zu Los 1 und zu Los 3 Besichtigung des geforderten Zwischenlagers (im Umkreis von 40 km um 32257 Bünde); Zu Los 1 sind zwei Behälter zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen; Zu Los 2 sind zwei Spezialpaletten zur Bemusterung zur Verfügung zu stelllen;

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.03.2021

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.07.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

31.03.2021

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node EEE.html

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert die Bieterin, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!

Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK

http://www.evergabe-online.info/vgv11


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.

Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

(...),

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhlefen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.02.2021



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