Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376857Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten
10.08.35.1
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Mit dem Programm „Investitionspakt Sportstätten“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, vorrangig in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch der Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus sind in begründeten Ausnahmefällen in städtebaulichen Gebieten Neubauten förderfähig. Ergänzend zu den investiven Maßnahmen sind angemessene investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen förderfähig.
Gegenstand des Projekts sind die fachliche Begleitung des Programms und die Öffentlichkeitsarbeit zum Programm.
Zu den Aufgaben gehören:
Fachliche Begleitung und Beratung: u.a. Auswertung und Aufbereitung von Dokumenten für die fachliche Begleitung des Programms, Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluation, Umsetzung des Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer für alle Programmbeteiligten
Öffentlichkeitsarbeit: u.a. Erarbeitung von Öffentlichkeitsmaterialien, Konzeption, Aufbau und Pflege einer Internetseite, Durchführung von Veranstaltungen
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn und Berlin
siehe "Leistungsbeschreibung" 10.08.35.1
15.04.2021
31.12.2022
siehe Leistungsbeschreibung
ja
siehe Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
01.04.2021
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
01.04.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
weitere verbindliche Regelungen siehe "Zusätzliche Informationen zur Vergabe"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
22.03.2021
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