Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Neukonzeption und Umsetzung der Gemeinschaftsschau Lust aufs Land für die Internationale Grüne Woche (IGW)
214-02.05-20.0266-20-I-B
Organisation von Messen und Ausstellungen (79956000)
Dienstleistungen
Neukonzeption und Umsetzung der Gemeinschaftsschau "Lust aufs Land" für die Internationale Grüne Woche (IGW)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Messegelände Berlin, ExpoCenter City
Neukonzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gemeinschaftsschau "Lust auf Land" zum Themenschwerpunkt Ländliche Entwicklung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) 2022 und 2023, inkl. Messebau, Partnermanagement, Maßnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und des Einladungs- und Gästemanagements sowie die einheitliche Gestaltung des BMEL-Hallenbereiches zur Ländlichen Entwicklung. Weiterhin ist ein BMEL-Forum mit moderiertem fachlichem Begleitprogramm zu planen und umzusetzen.
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 75,00
Qualitätskriterium Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Bieterpräsentation / Gewichtung: 15,00
Preis Gewichtung: 0,00
01.08.2021
30.08.2023
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung des Vertrages bis zum 30.08.2024.
5
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Rangfolge, die sich aus der Summe aller erreichten Bewertungspunkte im Teilnahmewettbewerb ergibt. Die Bewerber auf den ersten fünf Plätzen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Bei einer Punktgleichheit auf dem fünften Platz werden alle Bewerber gleichermaßen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
ja
Entsorgung und/oder Einlagerung der Standelemente bis zur IGW 2024.
Entsorgung und/oder Einlagerung der Standelemente bis zur IGW 2025.
nein
Die Angaben unter II.2.7) erfolgt aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebots-abgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene
(Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
• Referenzen
Der Bewerber weist seine Eignung mithilfe geeigneter Referenzen (für jeden Erfahrungsbereich [B.1 bis B.3] mindestens eine, d. h. insgesamt mindestens drei) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, einer kurzen Darstellung des ausgeführten Dienstleistungsauftrages sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (möglichst inkl. Ansprechpartner/in und Kontaktdaten), nach. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Jahre zurückliegen.
Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenen Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können und müssen mindestens die Erfüllung der bei den Bewertungskriterien (vgl.
Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) aufgeführten Anforderungen belegen. Wesentliche Dienstleistungen sind solche aus den u. g. Erfahrungsbereichen. Der Bewerber hat die Möglichkeit, je u. g. Erfahrungsbereich maximal 3 Punkte zu erhalten. Sofern eine eingereichte Referenz gleichzeitig verschiedene der genannten Erfahrungsbereiche abdeckt, wird diese bei jedem der entsprechenden Erfahrungsbereiche berücksichtigt.
- Erfahrungen in der Konzipierung und Durchführung von Messeauftritten in vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung,
- Erfahrungen in der Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit für öffentliche Auftraggeber und
- Erfahrung in der inhaltlichen Erschließung und Aufbereitung von politischen Themen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
17.03.2021
12:00
06.04.2021
- Deutsch (DE)
30.07.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
- Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 134 GWB und eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an die maximal fünf geeignetsten Bewerber durch die ZV-BMEL (siehe II.2.9)). Diesen Bewerbern werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe die verbindlichen Daten des Angebotsschlusses und der Bindefrist mitgeteilt. Die
Vergabeunterlagen stehen schon während des Teilnahmewettbewerbs auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes als Ansichtsexemplar zur Verfügung.
- Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.1) benannte Kontaktstelle zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bewerbern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu
gewährleisten. Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes. Die Bewerber sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Teilnahemantragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Nutzer der e-Vergabe-Plattform erhalten per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue
Informationen zum Vergabeverfahren. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten! Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht.
- Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft
verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind der "Übersicht über einzureichende Unterlagen:
Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
- Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
22.04.2021