Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Führungskraftwagen (FüKW)
B 22.12 - 0449/19/VV : 1
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Lieferauftrag
Lieferung eines LKW-Fahrgestells mit Kofferaufbau und Ladebordwand
8.680.000,00
EUR Euro
Kraftfahrzeuge für den Gütertransport (34130000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Musterfahrzeug 1 Stück
verbindliche Abnahmemenge: 50 Stück
variable Menge (unverbindlich): 11 Stück
Laufzeit in Monaten:60
ja
variable Menge (unverbindlich): 11 Stück
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem
Angebot beizufügen:
- "Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung" (falls zutreffend)
- "Unteraufträge" (falls zutreffend)
- "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge" (falls
zutreffend)
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Unternehmensdaten"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45
VgV
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugbau / Aufbauten) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 10 Mio. EUR pro Jahr betragen.
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
•Wert des Auftrages,
•Zeitraum der Leistungserbringung,
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten
Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
•Aus den Referenzen sollte ersichtlich sein das bereits geländefähige Fahrgestelle ausgebaut wurden
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Weitere Nachweise
•Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z.B. ISO 9001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme anwenden. Der Nachweis hat für das Fahrgestell sowie den Aufbau zu erfolgen.
•Weisen Sie für das Fahrgestell nach, dass Sie in der Lage sind, eventuelle Nachbesserungen aufgrund von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit bundesweit leisten zu können. Weisen Sie einen Bestand von mind. 50 über die Bundesrepublik Deutschland flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartnern nach.
•Sollten Sie nicht selbst der Produzent des Fahrgestells sein, stellen Sie sicher, dass für die Vertragserfüllung ein nach Anzahl und Fachkunde gleichwertiges stationäres Service- und Reparaturpartnernetz zur Verfügung steht. Beschreiben sie diesbezüglich ausführlich Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Fahrgestelllieferanten oder den von Ihnen ausgewählten mind. 50 Service- und Reparaturpartnern.
Hinweis: Ein mobiler Reparaturservice wird nicht als gleichwertig zu den mind. 50 stationären Service- und Reparaturpartnern anerkannt.
•Weisen Sie für den Anteil der Ausbauleistung nach, dass Sie in der Lage sind, mind. 10 Führungskraftwagen je Monat zu liefern. Eine bloße Bestätigung reicht hierfür nicht aus. Beschreiben Sie hierzu Ihre Fertigungskapazitäten und Personalstruktur. Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur, dass für den Aufbau der Führungskraftwagen nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikationen in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert wird. Benennen Sie die Anzahl des von Ihnen je Produktionsplatz eingesetzten qualifizierten Personals. Benennen Sie ebenso die Anzahl der parallelen Produktionsplätze für dieses Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.04.2021
11:30
- Deutsch (DE)
31.08.2021
15.04.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.04.2021
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