Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376150Andere: Landesbetrieb
Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Wehr Neuwerben (Bauvermessung)
21/N/0046/GN
Vermessungsarbeiten (71355000)
Dienstleistungen
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal. Ortslage ist Hansestadt Werben (Deichstraße Kolonie Neuwerben). Das Wehr Neuwerben ist Bestandteil der Wehrgruppe Quitzöbel, welches saniert wird.
Bei diesen Bauvermessungsleistungen handelt es sich insbesondere um Monitoring der Bauwerksdeformation und -bewegung unterschiedlicher Bauzustände und georeferenzierter Sonarvermessungen der Wehr- und Gewässersohle unterschiedlicher Bauzustände sowie eine planungsbegleitende Vermessung zur Erstellung ergänzender Planungsgrundlagen (ca. 0,5 ha).
Oberirdische Vermessung (71353000)
Bathymetrische Vermessungen (71351923)
Stendal (DEE0D, NUTS 3)
Hansestadt Werben, Deichstraße (Kolonie Neuwerben)
Leistungen in Anlehnung an die Bauvermessung nach HOAI Anlage 1 (Lph 5 Kontrollvermessung), weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium Name: Technischer Wert Sonarvermessung (Genauigkeit) / Gewichtung: 50
Preis Gewichtung: 50
Laufzeit in Monaten:79
Verschiebt sich der erwartete Zeitpunkt der Bauabnahme, ändert sich der Fertigstellungstermin dieser Leistungen entsprechend unter Ansatz der geltenden 4 Jahre Gewährleistung.
ja
Die Vereinbarung der Optionen erfolgt mit Auftragserteilung der Höhe nach ohne Menge. Die optionalen Leistungen werden bei Bedarf vom AG abgerufen und entsprechend der erbrachten Anzahl abgerechnet. Dies betrifft:
- Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen vor Ort oder Planungsberatungen per Videokonferenz
- Monitoring während Hochwasserereignissen
- zusätzliche Sonarvermessung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Qualifikationsnachweis Vermessungsingenieur Projektleiter und Stellvertreter (jeweils Dipl.-Ing. (FH) oder höherwertig)
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (IHK)
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen (Personenschäden min. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden 300.000 €)
- Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft
Es bestehen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten.
Nachweise zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen):
- Vorgesehene Gerätetechnik Tachymetrie mit Genauigkeitsangaben
- Referenz Bewegungs- und Deformationsmessung
- Vorgesehene Gerätetechnik Sonarvermessung mit Genauigkeitsangaben
- Referenz Sonarvermessung
- Vorgesehene Gerätetechnik Geländeaufnahme mit Genauigkeitsangaben
Tachymeter +- 1 mm
Sonar +- 10 cm
Geländeaufnahme +- 1cm
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
- Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe
zu den §§ 123 und 124 GWB bestehen.
- Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §
13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.03.2021
11:00
- Deutsch (DE)
27.04.2021
16.03.2021
11:00
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt
- Vergabestelle Nord -
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
16.04.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.