Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsprodukte des Herstellers Fortinet, Inc.
ZIB 12.08 - 9907/20/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Sicherheitsprodukte des Herstellers Fortinet
14.340.000,00
EUR Euro
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsprodukte des Herstellers Fortinet, Inc. und zugehöriger Dienstleistungen
Preis
14.340.000,00
EUR Euro
01.07.2021
30.06.2023
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Handelsregister:
Bitte führen Sie den Nachweis, dass Sie in einem Berufs- oder Handeslregister oder einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie hierzu einen Auszug vor, der nicht älter als drei Monate ist.
2) Eigenerklärung Ausschlussgründe:
Die Anlage "Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Erklärung vorzulegen.
3) Gewerbezentralregisterauskunft:
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
4) Drittunternehmen / Eignungsleihe:
- Der Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege" auszufüllen.
- Ist ein Drittunternehmen als Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe vorgesehen, ist das durch das Drittunternehmen unterzeichnete Formular "Eigenerklaerung_Ausschlussgründe" einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss der Unterauftragnehmerin vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung der Unterauftragnehmerin verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen. Nach Zuschlagserteilung kann ein Austausch von Unterauftragnehmern nur noch mit Zustimmung der Vergabestelle/Auftraggeberin erfolgen. Die auf eine Unterauftragnehmerin übertragene Leistung darf von diesem nicht weitergegeben werden.
- Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
1) Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf Produkte und Dienstleistungen der Firma Fortinet, Inc. anzugeben.
Der Umsatz bezogen auf Produkte und Dienstleistungen der Firma Fortinet, Inc. muss mindestens 1.500.000 Euro pro Jahr betragen.
Bitte tragen Sie diese Daten je Bieter in das Formular "Unternehmensdarstellung" ein.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Partnerlevel:
Weisen Sie nach, dass Sie mindestens über das Partnerlevel Advanced mit dem Hersteller Fortinet, Inc., Business Modell: Integrator verfügen. Geben Sie bitte ergänzend die in ihrem Unternehmen verfügbaren Spezialisierung (Data Center, Secure SD-WAN, Secure Access and Branch, Dynamic Cloud Security an).
Bitte tragen Sie diese Daten in das Formular "Unternehmensdarstellung" ein und legen Sie einen entsprechenden Nachweis des Herstellers Fortinet, Inc. vor.
1) Zertifizierte Mitarbeiter:
Im Rahmen der Ausschreibung wird bezogen auf für Fortinet zertifizierte Mitarbeitern/innen folgende Anzahl an zertifizierten Mitarbeitern gefordert:
Möglichkeit 1: 2 Personen mit der Zertifizierung NSE-7
Möglichkeit 2: 1 Person mit Zertifizierung NSE-6 und 1 weitere Person mit Zertifizierung NSE-7
Bitte tragen Sie diese Daten in das Formular "Unternehmensdarstellung" ein und legen Sie einen entsprechenden Nachweis des Herstellers Fortinet, Inc. vor.
2) Sprache:
Mit Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass alle Beschäftigten inkl. Vertretung, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und im Projekt anwenden können.
- Geheimschutzbetreuung des Unternehmens
Bei Einzelabrufen aus der Rahmenvereinbarung kann es sich um einen Verschlusssachenauftrag i.S.d. VSVGV, um einen Auftrag mit Sabotageschutzanforderungen bzw. um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetztes (SÜG) handeln.
Sofern noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe seine Bereitschaft sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWi aufnehmen zu lassen.
Der Bieter / Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle der Geheimschutzbetreuung zu Grunde liegenden Voraussetzungen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung sowie evtl. betroffener Einzelverträge aufrechtzuerhalten.
- Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter
Die Aufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit setzt voraus, dass die jeweils mit der Tätigkeit zu betrauende Person sicherheitsüberprüft ist.
Im jeweiligen Einzelauftrag wird geregelt, ob Sicherheitsüberprüfungen verlangt werden und um welche Art der Sicherheitsüberprüfung (Ü1, Ü2 oder Ü3) es sich handelt.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind sich sicherheitsüberprüfen zu lassen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt auf Veranlassung des Bedarfsträgers.
- Zutrittsüberprüfung
Vor Zutritt einzelner Behörden kann eine Zutrittsüberprüfung notwendig werden. Details hierzu werden im jeweiligen Einzelauftrag geregelt.
Zur Erteilung der Zutrittsgenehmigung wird in der Regel mit personenbezogenen Daten eine Abfrage in polizeilichen Auskunftssystemen durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.03.2021
11:30
- Deutsch (DE)
01.07.2021
23.03.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind folgende Behörden abrufberechtigt:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Naturschutz
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Eisenbahn-Bundesamt
Erdölbevorratungsverband KdöR
Friedrich-Loeffler-Institut
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die WSV
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Germany Trade & Invest GmbH
Kraftfahrt-Bundesamt
Nationale Anti Doping Agentur
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
SPD
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
23.02.2021