Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=374834Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische Betreuung
24.27-2912-007-2021
Dienstleistungen von medizinischem Personal (85141000)
Dienstleistungen
Die Absicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durch eine Rahmenvereinbarung mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten oder betriebsärztlichen Diensten.
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Thüringen (DEG0)
Die Dienstleistungen erfolgen nach Anweisung des Auftraggebers in den jeweiligen Dienststellen
Die Absicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durch eine Rahmenvereinbarung mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten oder betriebsärztlichen Diensten.
01.05.2021
30.04.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu Selbstreinigungsmaßnahmen
2) Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
3) Erklärung (Vordruck) zur bedarfsabhängigen Bereitschaft der Überprüfung der eingesetzten Personen nach dem ThürSÜG einschließlich Einverständniserklärung zur bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem ThürSÜG
1) Anforderungen an den Auftragnehmer gemäß Ziffer 9. der Leistungsbeschreibung
1) Leistungsbeschreibung mit den Anlagen 1 bis 5
2) Entwurf der Rahmenvereinbarung
3) Angebotsvordruck
3) Eigenerklärung (Vordruck) zur Anerkennung der AGB
Die nach § 12a Abs. 1 S. 1 ThürVgG nachstehenden, verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 12a Abs.1 S. 2 ThürVgG vollständig ausgefüllt und in Textform nach § 126b BGB gezeichnet vorzulegen. Die Vorlage der nach dem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 12a Abs. 2 S. 1 ThürVgG innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, welche nach § 12a Abs. 2 S. 2 ThürVgG mindestens 3 Werktage betragen muss und fünf Werktage nicht überschreiten darf, vorzulegen. Die Frist gemäß § 12a Abs. 3 S. 2 ThürVgG beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot gemäß § 12a Abs. 4 S. 1 ThürVgG von der Wertung auszuschließen ist, wenn die nach dem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der gemäß § 12a Abs. 3 ThürVgG bestimmten Frist rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt werden:
1. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2. Verpflichtung (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 3. Abs. 2 ThürVgG)
3. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
Im Bedarfsfall:
4. Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
5. Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
15.03.2021
12:00
- Deutsch (DE)
15.04.2021
15.03.2021
12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 16. Februar 2020 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben,
werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
04.02.2021