Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE
ZIB 12.07 - 9950/20/VV : 1
Netzausrüstung (32420000)
Lieferauftrag
Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE
9.000.000,00
EUR Euro
Netzwerkinfrastruktur (32424000)
Netzkomponenten (32422000)
Netzwerkschnittstellen (30237110)
Netzwerkaufrüstung (32428000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkprodukten und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE für Bundesbehörden, die HPE-Bestandskunden sind.
Preis
9.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlagen '10_Eigenerklaerung-Ausschlussgründe' und '11_Anlage_Unternehmensdaten' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2.1 Unternehmensdarstellung
(Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar.
Gehen Sie auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiteranzahl, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung ein.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Darstellung auch die für den Vergabegegenstand einschlägige Qualifikation Ihrer Mitarbeiter.)
2.2 Umsatzangabe
(Geben Sie den Netto-Jahresumsatz (mit Endkunden innerhalb Deutschlands oder der EU) Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre an.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Jahresumsätze addiert angeben, sofern dadurch der Produktabsatz nicht mehrfach gezählt wird.
Dabei wird folgende Mindestbedingung gestellt:
-Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE-Aruba))
beträgt mindestens 4.000.000,- €.)
1.1
HPE Partner-Status
(Ihre fachlichen Erfahrungen und Qualifikationen im HPE-Aruba Netzwerk Umfeld sind von dem Hersteller mit mindestens dem Partner Status "Gold" oder gleichwertig zertifiziert worden. D.h. mindestens:
4 Personen mit aktuell gültiger Sales Certification, 3 Personen mit aktuell gültiger Technical Certification, diese 3 Personen mit technischer Zertifizierung müssen mindestens folgendes abdecken:
- 3 ACMP individuals (Professional certification)
und
- 3 ACSP individuals (Professional certification)
- 1 ACDP individuals min (Professional certification) oder 1 ACSP individuals (Professional certification)
Den HPE Partner-Status können Sie auch mindestens für die beiden Jahre (2019, 2020) nachweisen.)
1.2
Mitarbeiter
(Sie beschäftigen angestellte Mitarbeiter (MA), die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen HPE-Aruba Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können.
Weisen Sie diebezüglich nach, dass Sie mindestens über angestellte Mitarbeiter verfügen, die die folgenden Rollen innehaben:
Spezialisten (Aruba Professional oder Associate certification) im Bereich HPE-Aruba:
- Aruba Sales Certification: 4 MA
- ACMP oder ACMA individuals: 4 MA
- ACSP oder ACSA individuals: 4 MA
- ACDP oder ACDA individual min: 1 MA
- ACDX: 1MA
- ACMX oder ACCX: 1MA
Restriktion: Ein Mitarbeiter kann maximal zwei HPE Rollen ausüben.
Benennen Sie die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Zahl angestellter Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand für
die letzten drei Geschäftsjahre. Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Mitarbeiterzahlen addiert angeben
Dabei werden zusätzlich zu den oben angeführten noch folgende Mindestbedingungen gestellt:
- Die Zahl der angestellten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand muss mindestens 15 pro Jahr betragen.
In der angegebenen Anzahl dürfen nur Mitarbeiter/innen berücksichtigt werden, die über ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit dem Bieter verfügen (keine Freiberufler).)
1.3
Referenz zur Abwicklung von Rahmenvereinbarungen / ähnlichen Vertragsverhältnissen
(Bitte weisen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Abwicklung von Rahmenvereinbarungen / ähnlichen Vertragsverhältnissen nach.
Anforderungen an die Referenz:
1) Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung (hier: Rahmenvereinbarung / ähnliches Vertragsverhältnis mit einem zentralen Auftraggeber und mehreren Bedarfsträgern) mit dem ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbar. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung bzw. ein vergleichbares Vertragsverhältnis. Das heißt, es handelt sich um einen Vertrag über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr,
mit wiederkehrenden Einzelaufträgen/Lieferungen einer vertraglich festgelegten Produktpalette. Die Leistungserbringung erfolgt an unterschiedlichen, möglichst bundesweit verteilten Standorten.
2) In mindestens einem Vertragsjahr betrug der Umsatz im referenzierten Vertrag mindestens 200.000 €.
3) Die Referenz ist nicht älter als fünf Jahre alt (ausschlaggebend ist das Vertragsende).
4) Für die Referenz ist mindestens ein Ansprechpartner des Referenzkunden mit Name, Position, Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis zur geforderten Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
...
weitere Angaben und Fortführung im Feld "VI.3 zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
11.03.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.04.2021
12.03.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Fortführung aus Feld "III.1.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit:"
...
zu 1.3
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.)
1.4
(Benennen Sie mindestens zwei mit dem Leistungsgegenstand (Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE-Aruba) vergleichbare Referenzaufträge. Der Referenzkunde muss nicht aus der öffentlichen Verwaltung
stammen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu hinterfragen (kontaktieren). Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Für jede Referenz gelten folgende Mindestanforderungen:
1.) Die Referenzen müssen zur ausgeschriebenen Leistung (Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE-Aruba) vergleichbar sein.
2.)
a) In einer Referenz haben Sie mindestens in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von. 150.000,- € an einen Auftraggeber an verschiedene Standorte geliefert und integriert.
b) In einer weiteren Referenz haben Sie jeweils in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 100.000,- € geliefert und integriert.
4.) Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen.
5.) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre (letzte Lieferung) sein.
6.) Für jede Referenz ist mindestens ein Ansprechpartner des Referenzkunden mit Name, Position, Rufnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt
des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind folgende Behörden abrufberechtigt:
AvH
BKG
BAS
BAuA
BASt
THW
BEV
BIBB
BfR
BKA
BMBF
BSG
GBA
DGE
DJI
DRK
EBV
FLI
GDWS
GSH
HSS
JKI
KBB
MRI
MoPoKo
PTB
SWP
UBA
VZBV
WSA Dresden
ZITiS
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.02.2021
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