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Ausschreibungsdetails

Durchführung von Schweißlehrgängen für das THW (B 20.12 - 0542/20/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.01.2021

02.03.2021 11:30

02.03.2021 11:30

B 20.12 - 0542/20/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

29.01.2021 08:30

2021/S 021-050068

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2639
Fax:+49 2289910610-2639

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Durchführung von Schweißlehrgängen für das THW

B 20.12 - 0542/20/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Fachausbildung (80531100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Schweißlehrgänge für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Region Hannover (DE929)

Ausbildungsstätte des Auftragnehmenrs.

Der Lehrgangsort muss mit einem PKW in maximal drei Stunden Fahrzeit von 27318 Hoya zu erreichen sein, um eine Aufsicht der Lehrgangsteilnehmenden durch das Lehrpersonal des THW Ausbildungszentrums Hoya zu gewährleisten. Die Fahrzeit wird anhand eines Routenplaners geprüft.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Schweißlehrgängen

- Schweißen beim THW (Dauer: 2 Wochen, geplant 6 Lehrgänge im Jahr)

- Thermisches Trennen beim THW (Dauer: 5 Tage, geplant 6 Lehrgänge im Jahr)

- Fortbildung Schweißen/ Thermisches Trennen beim THW mit Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 (Dauer: 6 Tage, geplant 3 Lehrgänge im Jahr)

für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit einer Laufzeit von vier Jahren mit zweimaliger Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr.

Zum Leistungsumfang gehören die Unterkunft und die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmenden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2021

31.03.2025

Zweimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV

Reichen Sie zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bitte folgende Nachweise ein:

• Die fachliche Leitung der Ausbildungsstätte muss gem. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung von einem Schweißfachingenieur (SFI) erfolgen.

Reichen Sie Zertifikate in Kopie ein, aus denen die fachliche Leitung der Ausbildungsstätte und deren fachliche Qualifikation hervor geht.

• Als Lehrpersonal dürfen gem. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung nur für das jeweilige Verfahren zertifizierte Schweißlehrer eingesetzt werden.

Reichen Sie Zertifikate in Kopie ein, aus der die Qualifikationen der Schweißlehrer hervorgehen, die im Falle der Beauftragung für die jeweiligen Verfahren eingesetzt werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Hauptgegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Schweißlehrgänge. Bei diesen handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Insoweit ist maßgeblich, dass die zu beschaffenden Schweißlehrgänge unter die CPV-Codes "80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung" und dabei in die Untergruppe "80531100-6 Fachausbildung" fallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung darf demnach gemäß § 65 Abs. 2 VgV abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.03.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.03.2021

11:45

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.01.2021



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