Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=372318Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Bereich "Bildung für nachhaltige Entwicklung"
04514-3/1(2021)
Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)
Dienstleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Ziele und Planungen im Förderbereich "Bildung für nachhaltige Entwicklung". Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, das BMBF im Themenfeld "Bildung für nachhaltige Entwicklung" insbesondere bei der kontinuierlichen programmatischen Weiterentwicklung und der Umsetzung der Projektförderung in allen konzeptionellen, organisatorischen, wissenschaftlich-technischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben zu unterstützen.
DEUTSCHLAND (DE)
s. Ziffer II.1.4)
01.05.2021
30.04.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.03.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2021
08.03.2021
12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
21.01.2021