Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Nachhaltige Mäuse & Tastaturen
ZIB 15.06 - 9989/19/VV : 1
Computermäuse (30237410)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von nachhaltigen Computer-Mäusen und Tastaturen.
3.200.000,00
EUR Euro
Computermäuse (30237410)
Computertastaturen (30237460)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von nachhaltigen Computer-Mäusen und Tastaturen.
Preis
3.200.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen
zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit in der Form des § 20 Abs. 3 des Rahmenvertrages
widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere
auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage
von weiteren Nachweisen (z.B. eines
polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied
eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe
muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung
vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für
Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem
Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur
Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen
Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag
bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes
Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung
ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen.
Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer
einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie
zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen
beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
bezogen auf die Lieferung von Hardware / Peripherie an. Es wird ein
Mindestumsatz in Höhe von 1,5 Mio. € netto pro Geschäftsjahr
gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und
Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die
Umsätze addiert.
Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer
(sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen"
abzugeben.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der
Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das
Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich -
und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für
alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage
"Unternehmenszahlen" abzugeben
Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder
addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen
einer Eignungsleihe werden die Umsätze des
Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen
addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder
freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte
diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und
fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige
Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu
vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in
Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist
zusätzlich das Formular
"Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere
Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2
des Dokumentes "Allgemeine-
Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als
Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie
bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie
es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens zwei
Referenzaufträge, die der Lieferung von Hardware / Peripherie
über Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 200.000 € entsprechen.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um
Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang
in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben,
- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber
des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu
verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.02.2021
11:30
- Deutsch (DE)
06.04.2021
22.02.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
1 Informationstechnikzentrum Bund
2 Bundesarchiv
3 Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
4 Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
5 Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
6 Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
7 Bundesamt für Soziale Sicherung
8 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
9 Unfallversicherung Bund und Bahn
10 Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
11 Stiftung Wissenschaft und Politik
12 Postbeamtenkrankenkasse
13 Bundesministerium für Gesundheit
14 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
15 Robert-Koch-Institut
16 Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern
17 Bundesamt für Verfassungsschutz
18 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
19 DRK Suchdienst
20 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
21 Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie
22 Statistisches Bundesamt
23 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
24 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
25 Bundesanstalt für Straßenwesen
26 Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
27 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
28 Auswärtiges Amt
29 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
30 Bund der Vertriebenen
31 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
32 Bundesamt für Güterverkehr
33 Bundesamt für Justiz
34 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
35 Bundesamt für Naturschutz
36 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
37 Bundesamt für Strahlenschutz
38 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
39 Bundesanstalt für Gewässerkunde
40 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5
41 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
42 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
43 Bundeseisenbahnvermögen
44 Bundesfinanzhof München
45 Bundesgerichtshof
46 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
47 Bundeskriminalamt
48 Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat
49 Bundesministerium für Bildung und Forschung
50 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
51 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nekleare Sicherheit
52 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
53 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
54 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
55 Bundespatentgericht
56 Bundesrat
57 Bundespolizei
58 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
59 Bundessortenamt
60 Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
61 BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
62 DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
63 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
64 Deutsche Nationalbibliothek
65 Deutsche Stiftung für internationale rech
66 Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.
67 Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
68 Deutscher Wetterdienst
69 Deutsches Archäologisches Institut
70 Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
71 Deutsches Institut für Ernährungsforschung
72 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
73 Deutsches Maritimes Zentrum e.V.
74 Deutsches Patent- und Markenamt
75 Deutscher Akademischer Austauschdienst
76 Erdölbevorratungsverband
77 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
78 Friedrich-Loeffler-Institut
79 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
80 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Standort Magdeburg-
81 Generalzolldirektion
82 Goethe-Institut
83 Hanns-Seidel-Stiftung
84 Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
85 Johann Heinrich von Thünen-Institut
86 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
87 Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
88 Monopolkommission
89 Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
90 Otto-von-Bismarck-Stiftung
91 Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
92 Stiftung Forum Recht
93 Umweltbundesamt
94 Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V.
95 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Dresden
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.02.2021
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