Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Hochdruck-Multibatchreaktoranlage
214-02.05-20.0164-20-II-E
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
Hochdruck-Multibatchreaktoranlage
Leipzig (DED5)
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Torgauer Str. 116
04347 Leipzig
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer Hochdruck-Multibatchreaktoranlage inklusive Computer, die betriebsbereite Aufstellung sowie die Installation, Überlassung und Pflege der Steuerungs- und Bediensoftware für einen Zeitraum von vier Jahren ab der betriebsbereiten Aufstellung der Anlage inklusive eines telefonischen Supports in deutscher oder englischer Sprache während dieses Zeitraums. Weiterhin ist eine Anleitung (deutsch- oder englischsprachig) für die Inbetriebnahme und Bedienung, inklusive einer vollständigen technischen Dokumentation sowie der notwendigen Prüfzertifikate, auszuhändigen oder die Anleitung ist in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Zudem erfolgt im Rahmen der betriebsbereiten Aufstellung, die Durchführung einer fachkundigen Einweisung für mindestens zwei Mitarbeiter*innen in alle Systemkomponenten und in die Bedienung der Steuerungs- und Bediensoftware durch geeignetes deutsch- oder englischsprachiges Personal beim Auftraggeber vor Ort.
03.05.2021
nein
nein
Die Angabe unter II.1.5) spiegelt keinen realen Wert wider und wird aus rein technischen Gründen eingetragen.
Die Angabe unter II.2.7) erfolgt ebenfalls aus rein technischen Gründen und stellt kein tatsächliches Datum dar. Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Der Bieter weist geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, nach. Diese Re-ferenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
o Die Errichtung von mindestens zwei Hochdruck-Multibatchreaktoranlagen folgenden Umfangs:
a) als Edelstahlausführung,
b) mit einem Volumen je Reaktor von 0,4 bis 5 Litern,
c) Anlage mit Rezeptursteuerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.02.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.04.2021
18.02.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt o.ä. einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die angebotene Anlage die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt.
G) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
14.01.2021