Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=370668Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransport Abbau Dauerausstellung
2021-01 Kunsttransport Abbau DA
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Kunsttransporte incl. Schwertransporte im Rahmen des Abbaues der Dauerausstellung des DHM, ca. 3000 Exponate, bis 5 Tonnen Gewicht, incl. Rücktransport von Leihgaben
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Kunsttransporte incl. Schwertransporte im Rahmen des Abbaues der Dauerausstellung des DHM, ca. 3000 Exponate, bis 5 Tonnen Gewicht, incl. Rücktransport von Leihgaben
01.07.2021
31.10.2021
3
Referenzen und Firmenangaben - siehe Anlage B zum Teilnahmewettbewerb
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage A
siehe Anlage B
siehe Anlage A und B zum Teilnahmewettbewereb
Die Eignungskriterien sind in den Anlagen A und B zum Teilnahmewettbewerb genannt. (siehe Punkt III.1.1. und III.1.2.)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
18.02.2021
14:00
05.03.2021
- Deutsch (DE)
18.06.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die im Entwurf vorliegenden Unterlagen für das Verhandlungsverfahren sind Arbeitsunterlagen. Sie können bis zur Angebotsabforderung noch geändert oder ergänzt werden. Die kompletten Anlagen 1 und 2 werden nur den ausgewählten Bietern übergeben. Die verbindliche Fassung der Unterlagen werden den ausgewählten Bietern übermittelt.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das unter Punkt VI.4.1 genannte Bundeskartellamt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhel-fen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten
12.05.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.