Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.dean folgende Anschrift:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Abschnitt II: Gegenstand
Allradtraktor
214-02.05-20.0163-20-II-D
Traktoren (16700000)
Lieferauftrag
Lieferung eines betriebsbereiten Allradtraktors (Neufahrzeug) mit Fahrerkabine
Stormarn (DEF0F)
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Institut für Ökologischen Landbau
Wulmenau 11
23847 Westerau
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines betriebsbereiten Allradtraktors (Neufahrzeug) mit Fahrerkabine. Anschließend ist eine fachkundige Einweisung für bis zu fünf Personen durch geeignetes deutschsprachiges Personal, welches eine Ausbildung in der Landtechnik zum Mechatroniker für Land- und Baumaschinentechniker abgeschlossen hat oder über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung in der Landtechnik verfügt, beim Auftraggeber vor Ort durchzuführen. Zudem sind eine deutschsprachige Bedienungsanleitung sowie ein deutschsprachiges Werkstatthandbuch für alle Bestandteile des Allradtraktors (Motor, Getriebe, Elektrik, Vorderachse, Hinterachse etc.) in jeweils schriftlicher und digitaler (PDF-Format) Ausfertigung und eine Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil II), inkl. sämtlicher dazugehöriger Fahrzeugpapiere auszuhändigen. Darüber hinaus garantiert der Auftragnehmer die Vorhaltung von Ersatzteilen für mindestens zehn Jahre nach dem Produktionsende des derzeit produzierten Fahrzeugtyps, längstens aber für eine Gesamtdauer von 12 Jahren ab Lieferung. Weiterhin ist nach Erreichen des ersten Wartungsintervalls nach Herstellervorgaben eine Wartung des Allradtraktors durchzuführen.
Preis
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Die Angaben unter II.2.7) "Laufzeit des Vertrags" erfolgten aus technischen Gründen. Die tatsächlichen Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123,124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.02.2021
12:00
- Deutsch (DE)
16.04.2021
15.02.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Datenblatt vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
G) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
06.01.2021