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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial (B 13.12 - 9935/20/VV : 1)

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07.01.2021 (letzte Änderung am 08.02.2021)

08.03.2021 11:30

08.03.2021 11:30

B 13.12 - 9935/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

08.02.2021 16:45

2021/S 005-004365

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-1025
Fax:+49 2289910610-1025

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial

B 13.12 - 9935/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Datenbanksysteme (48610000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von lizenzfreiem Bildmaterial

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datenbankdienste (72320000)

Abonnementdienste (79980000)

Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes (79961000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von lizenzfreien Bildern, Vektorgrafiken und Illustrationen. Sie umfasst keine Auftragsfotografie und auch keine sonstige Herstellung von Bildern oder Bildsequenzen durch professionelle Foto- und Videografen oder Infografiker. Eine Verwendung des Bildmaterials ist im Wesentlichen für die ansprechende Berichterstattung über die Aufgaben der Behörden - u. a. auf deren Internetseiten sowie in den sozialen Medien (Social Media) - vorgesehen. Darüber hinaus soll für Bedarfsträgerinnen auch die Möglichkeit bestehen, Bilder aus der Datenbank in beliebigen anderen Medien (u. a. Print-Medien und (digitalen) Ausstellungen) zu verwenden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt über die maximalmögliche Laufzeit von 4 Jahren bis zu 65.000 Bilder.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021/S 005-004365

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.03.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.03.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens sind 122 Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung dem Kaufhaus des Bundes angeschlossen.

Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachfolgenden Bedarfsträgerinnen berechtigt aus der Rahmenvereinbarung abzurufen:

• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

• Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

• Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

• Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

• Deutsche Bundesbank (DBB)

• Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH

• DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

• Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE / GDI)

• Deutsches Jugendinstitut e.V.

• Deutscher Weinfonds AdöR (DWF)

• Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung

• Otto-von-Bismarck Stiftung (OvBSt)

• Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

• Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus (StBKAH)

• Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus (thh)

• Stiftung Forum Recht

• Stiftung Jüdisches Museum Berlin

• Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB)

• Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.02.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

04.02.2021


08.02.2021




04.02.2021


04.02.2021




04.02.2021


04.02.2021




05.01.2021


05.01.2021




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