Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAgentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung für Architektur Sicherheitsprojekte
Z42-2020-0116
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über externer Unterstützungsleistungen im Bereich des elektronischen Meldeportals goAML.
Das elektronische Meldeportal goAML ist kontinuierlich an die technischen Anforderungen der Verpflichteten sowie der weiteren fachlichen Vorgaben der FIU anzupassen. Der Betrieb des Meldeportals ist dauerhaft zu gewährleisten.
Software-Unterstützung (72261000)
Software-Entwicklung (72262000)
Software-Konfiguration (72265000)
Software-Beratung (72266000)
DEUTSCHLAND (DE)
Das ITZBund benötigt zur Leistungserbringung voraussichtlich permanent maximal fünf gleichzeitig ein¬gesetzte Personen, die täglich am jeweiligen Leistungserbringungsort arbeiten. Für den Einsatz von fünf Personen wird mit einer jährlichen Verfügbarkeit pro Person in Höhe von 200 Tagen à 8 Stunden pro Tag gerechnet.
Zeitweise kann es einen Bedarf an weiterer personeller Unterstützung geben, sodass die tatsächliche Anzahl an Personen, die zu Spitzenzeiten gleichzeitig im ITZBund tätig sind, höher ausfallen kann.
Der Rahmenvertrag ist durchschnittlich für 1.250 Personentage/Jahr (PT/Jahr) bei einem vollen Kalenderjahr vorgesehen. Bei einer Laufzeit von maximal vier Jahren ergeben sich insgesamt 5.000 PT (= 40.000 Personenstunden). Hinzu kommen Rufbereitschaftsdienste nach Bedarf.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1: Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2: Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3: Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4: Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "An-schreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklä-rungen vor.
EA 5: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6: Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens 1.300.000,00 € erwirtschaftet hat. Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten spezifischen Leistungsinhalte entsprechend des Kapitel 5 der Anlage "Leistungsbeschreibung") bezieht. Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor. Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungs-leihe ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 7: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegen-den Informationen nicht zu bezweifeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
22.02.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2021
22.02.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
04.02.2021
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