Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anforderungsmanagement-Tool
ZIB 21.27 - 0621/20/VV : 2
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Anforderungsmanagement-Tools und begleitende Dienstleistungen
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Lizenzüberlassung des Produktpakets Jira/ Confluence mit Add-Ons und
weiteren Systemservices
Laufzeit in Monaten:36
1 x 12 Monate Verlängerungsoption
ja
- weitere Beratungsleistungen
(für weitere Details siehe Preisblatt und Leistungsbeschreibung)
nein
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu
behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden
weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-
Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle
eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur
ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Vom Bieter ist ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder gleichwertig), der
nicht älter als drei Monate ist, dem Angebot beizufügen.
Die Anlagen 'Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 0,7 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen
Mindestumsatz aufweisen.
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 0,5 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die
Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen. Der Bieter muss eine aktuelle, allgemeine Bankauskunft bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als sechs Monate) mit dem Angebot vorlegen.
Der Bieter muss einen Nachweis über seine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Angebot einreichen.
Es werden Vertragspartner gesucht, die über die erforderliche technische und
berufliche Leistungsfähigkeit verfügen, um die fachlichen Liefer- und
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Einführung des AM-Systems beim BKA
leisten zu können.
Als Nachweis sind Referenzen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem
Umfang und Leistungsinhalt vollständig zu beschreiben.
Dabei werden folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit und den
Umfang gestellt:
1. Mindestens eine Referenz mit einer seit 2016 abgenommenen
Implementierung eines Jira-/Confluence-Systems bei einem Auftraggeber mit mindestens 250 Arbeitsplätzen/Usern des Jira-/Confluence-Systems.
Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn der Jahresumsatz mind. 100.000. EUR beträgt. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn sich die beschriebenen Leistungen mit dem
Leistungsspektrum der Leistungsbeschreibung decken.
2. Mindestens eine Referenz mit einem seit 2016 über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Monaten bestehenden Auftrag zur Betriebsunterstützung von Jira/Confluence-Systemen mit einem Auftragsvolumen von mind. 10 PT p.a.
3. Mindestens eine Referenz mit einem seit 2016 über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 24 Monaten durchgeführten Auftrag für Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von verfügbaren
Programmständen) für Jira/Confluence-Systeme.
Bei allen Referenzen muss ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt werden.
Der Bieter muss sich bereiterklären, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder sich Zugang zu Verschlusssachen verschaffen können, einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung - SÜ 2 Sabotageschutz) zu unterziehen.
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten drei Jahre mindestens 5 Mitarbeiter pro Jahr betragen.
Der Bieter muss einen Nachweis des Qualitätsmanagementsystems (z. B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des Verbesserung des QM-Systems) einreichen oder ein Zertifikat (z. B. nach DIN EN ISO 9001) vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.02.2021
11:30
- Deutsch (DE)
31.03.2021
03.02.2021
13:50
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.01.2021