Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=369043an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra
32-2020-0019/II.61
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Es ist beabsichtigt das Schwimmbad Bad Bibra zu sanieren und umzubauen nach dem heutigen Stand der Technik.
Das Nichtschwimmerbecken soll als Naturschwimmbecken umgebaut werden um es auch in der Vor- und Nachsaison nutzen zu können.
Gleichzeitig ist die Anlagentechnik stark sanierungsbedürftig und muss komplett überarbeitet werden.
Die Vergabe beinhaltet die Planungsleistung zu den geplanten Sanierungsarbeiten damit das Schwimmbad attraktiver wird, zusätzliche Nutzergruppen erreicht und Synergieeffekte genutzt werden können.
260.000,00
EUR Euro
Burgenlandkreis (DEE08)
06647 Bad Bibra
- Planungsleistung für Objektplanung - Ingenieurbauwerke
- Planungsleistung für Objektplanung - Tragwerksplanung
- Planungsleistung für Fachplanung - Freianlagen
- Planungsleistung für Fachplanung - TGA
- Planungsleistung für Ingenieurvermessung
- Planungsleistung für Baugrunduntersuchung
- Planungsleistung für SIGEKO
260.000,00
EUR Euro
22.03.2021
31.10.2022
3
5
siehe Teilnahmeunterlagen
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.1 (Teilnahmeunterlagen)
- Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise auch für die Dritten erbracht werden (gilt nicht für Versicherungsnachweis)
siehe III.1.1 (Teilnahmeunterlagen)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV.
Der Nachweis ist dem Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eine Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für Ihre Bewerbung, wenn Ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005 / 36 / EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennnen.
1. geforderte Kautionen und Sicherheiten: Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung je Schadenfall in Höhe von 2 Mio € für Personenschäden und mindestens 300 T. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die (Planungs-) Risiken der gesamten ARGE und der gesamten Nachunternehmer einschließen. Der Nachweis der Versicherung besteht in der Beifügung einer Kopie der Berufshaftpflicht-Versicherungspolice bzw. in einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
2. wesentliche Finanzierung- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es wird die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültige HOAI Anwendung finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
21.01.2021
10:00
29.01.2021
- Deutsch (DE)
29.03.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Hinweis:
- Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
29.01.2021
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