Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Judomatten
331-2020-0423
Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung Judomatten für den Innenbereich
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Dienststellen der Zollverwaltung und andere Behörden im Bundesgebiet
Es ist vorgesehen eine Rahmenvereinbarung über 24 Monate
mit einer Verlängerungsopition von weiteren 12 Monaten
abzuschliessen.
Pos. 1 "Judomatten 100 cm x 100 cm x 4 cm in den Farben Grün, Blau und Rot"
Mindestabnahmemenge: 0 Stück Judomatten,
Geschätzte Abnahmemenge: 1.522 Stück Judomatten,
Höchstabnahmemenge: 1.680 Stück Judomatten
Pos. 2 "Judomatten 100 cm x 100 cm x 5 cm in den Farben Grün, Blau und Rot"
Mindestabnahmemenge: 0 Stück Judomatten,
Geschätzte Abnahmemenge: 3.371 Stück Judomatten,
Höchstabnahmemenge: 3.715 Stück Judomatten
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Einmalig um 12 Monate.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.01.2021
11:00
- Deutsch (DE)
24.06.2021
28.01.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
17.12.2020