Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Einwegschutzanzüge
333-2020-0487
Schutzkleidung (18143000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einwegschutzanzügen
Wetteraukreis (DE71E)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Friedrichsring 35 63069 Offenbach a.M. Deutschland
Mindestmenge: 4.261 Stück
geschätzte Menge: 26.000 Stück
Höchstmenge: 28.600 Stück
Laufzeit 1 Jahr
16.03.2021
15.03.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens (Hersteller) nach ISO 9001
Vorlage eines Angebotsmusters in den Größen M und XL
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
04.02.2021
12:00
- Deutsch (DE)
16.03.2021
04.02.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen
Mit dem Angebot ist der Vordruck"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist derVordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattformunter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sindzu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahrenist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76,
53123 Bonn,
zu richten.
17.12.2020