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Ausschreibungsdetails

Unterhaltungsbaggerung Elbe 2021/2022

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.12.2020

02.02.2021 12:00

02.02.2021 12:00

2 - 231.2 - ElBag / 2 (2021/2022)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven

28.01.2021 15:02

2020/S 247-609644

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven
Postanschrift: Am Alten Hafen 2
Postleitzahl: 27472
Ort: Cuxhaven
NUTS: Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 4721-5670
Fax: +49 4721-567103

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterhaltungsbaggerung Elbe 2021/2022

2 - 231.2 - ElBag / 2 (2021/2022)

II.1.2)
CPV-Code

Küsten- und Hafenanlagen (45244100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe. Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung von 15,5 Mio. m³ innerhalb einer 12 monatigen Vertragsdauer. Dabei ist im Zeitraum vom 01.07.-03.08.2021 und vom 01.03.-14.04.2022 jeweils ein weiteres Gerät für je eine Kampagnenbaggerung zur Verfügung zu stellen.

Vertragsbeginn ist der 01.05.2021. Der Vertrag endet am 30.04.2022.

Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2016 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A] Wiederholungsauftrag für 6 Monate

B] Wiederholungsauftrag für 6 Monate

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Cuxhaven (DE932)

Unter- und Außenelbe, Fahrrinnen- km 636,16 bis 755,30

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe. Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung von 15,5 Mio. m³ innerhalb einer 12 monatigen Vertragsdauer. Dabei ist im Zeitraum vom 01.07.-03.08.2021 und vom 01.03.-14.04.2022 jeweils ein weiteres Gerät für je eine Kampagnenbaggerung zur Verfügung zu stellen.

Vertragsbeginn ist der 01.05.2021. Der Vertrag endet am 30.04.2022.

Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2016 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A] Wiederholungsauftrag für 6 Monate

B] Wiederholungsauftrag für 6 Monate

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2021

30.04.2022

Es ist beabsichtigt, gemäß § 3a EU (3) Nr.5 VOB/A-EU, Ausgabe 2016 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A) Wiederholungsauftrag für 6 Monate

B) Wiederholungsauftrag für 6 Monate

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Bauleistung wird unter Anwendung eine Stoffpreisgleitklausel vergeben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft

angemeldet hat

Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des

zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf

Verlangen vorzulegen.

2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle

oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des

Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden

Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar

bereit gestellt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit

der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei

gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag

mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur

Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende

Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung

eingegangen wurde.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3

Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei

Referenzen nachzuweisen.

Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben

vorzulegen:

Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;

Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal

ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der

ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten

Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und

gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung

der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;

Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur

vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner,

Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem

Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die

vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen

mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die

letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr

als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet

wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind

(§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung.

Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5

BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.

4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e

EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer

Ausschlussgrund vorliegt.

Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen

ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das

Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:

Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB),

Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267

StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im

Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),

Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und

Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§

326 StGB).

Siehe auch Ziff. 6.

5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e

EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer

Ausschlussgrund vorliegt.

Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a

Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c

Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung

oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften

anderer Staaten gleich.

Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames

Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a

StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen

§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,

auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz

anfordern.

Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.

Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.02.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

02.04.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.02.2021

12:01

Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Es ist beabsichtigt, gemäß § 3a EU (3) Nr.5 VOB/A-EU folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A) Wiederholungsauftrag für 6 Monate

B) Wiederholungsauftrag für 6 Monate

Elektronische Rechnungsstellung:

Am 27.11.2020 trat §3 Abs. 1 Satz1 in Verbindung mit §11 Abs.3 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen des Bundes (EREchV) in Kraft.

Demnach müssen Rechnungssteller Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Rechnungen, die nicht den Vorgaben der ERechV entsprechen, sind im Anwendungsbereich der ERechV seither nicht mehr zulässig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden. Informationen zur E-Rechnung unter https://www.e-rechnung-bund.de/


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4

GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen

des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-

traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-

kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in

der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-

genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-

beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der

Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-

rügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven
Postanschrift: Am Alten Hafen 2
Postleitzahl: 27472
Ort: Cuxhaven
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 4721-5670
Fax: +49 4721-567103
Internet-Adresse: http://www.wsa-cuxhaven.de/

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.12.2020



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