Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=368332Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-und Glasreinigung der Liegenschaft des BMU in Bonn
Z II 2-Vst. 1407/2020
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Das BMU beabsichtigt ab dem 01.05.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Ja
alle Lose
Unterhaltsreinigung, Tagesdienst und Sonderreinigungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bonn
Die Leistungen im Los 1 fallen in den folgenden Untergewerken an:
- Unterhaltsreinigung,
-Tagesdienst und
- Sonderreinigungen (Im Rahmen von Unterhaltsreinigungen; Grundreinigungen / Einpflege / Zwischenreinigung; Tiefgaragenreinigung; Polsterreinigung; Kühlschrankinnenreinigung; Bibliothek).
Qualitätskriterium Name: Durchführungskonzept Reinigung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium Name: Höhe der Produktivstunden / Gewichtung: 35
Preis Gewichtung: 40
01.05.2021
30.04.2023
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
nein
nein
Glasreinigungen, Sonderreinigungen Glasreinigungen sowie Fassadenreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bonn
Die Leistungen im Los 2 fallen in den folgenden Untergewerken an:
- Glas-/Rahmenreinigung und
- Sonderreinigungen im Rahmen der Glas-/Rahmenreinigung.
Qualitätskriterium Name: Höhe der Produktivstunden / Gewichtung: 45
Preis Gewichtung: 55
01.05.2021
30.04.2023
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
11.02.2021
10:00
- Deutsch (DE)
30.04.2021
11.02.2021
10:00
Bonn
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die
Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.12.2020