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Ausschreibungsdetails

Allwetter- und Funktionskleidung (331-2020-0390)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.12.2020

02.02.2021 12:00

02.02.2021 12:00

331-2020-0390

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

16.12.2020 13:00

2020/S 247-610488

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Ort: Offenbach a.M.
NUTS: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228303-16503
Fax: +49 228303-99324
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Allwetter- und Funktionskleidung

331-2020-0390

II.1.2)
CPV-Code

Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Allwetter- und Funktionskleidung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Friedrichsring 35 63069 Offenbach a.M. Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Allwetter- und Funktionsbekleidung

Rahmenvertrag mit 4 Jahren Laufzeit

Mindestmenge 69 Stück; geschätzte Menge 160; Höchstmende 200.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

02.02.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

22.04.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.02.2021

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.

Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt elektronisch oder in Papierform bei den unter I.1) genannten Kontaktstellen. Bei Nutzung der e-Vergabeplattform http://www.evergabeonline.

de sind die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe zu beachten!

Bei Angeboten in Papierform ist das Angebotsformular zu unterschreiben und

mit Firmenstempel zu versehen. Bei der Angebotsabgabe ist Nr. 1.3. der ABB zu

beachten.

Bieteranfragen sollen bis spätestens "siehe Terminkalender" gestellt werden.

Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor

Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.

Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung

im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.

Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber

der Vergabestelle gerügt wird.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen

Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim

Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.12.2020



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