Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367962Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Wissen schafft Perspektiven für die Region"
04514-4/4(2020)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Der Projektträger (PT) soll das BMBF in allen Phasen der Projektförderung und den damit verbundenen Aktivitäten sowie bei der Umsetzung des wettbewerblichen Verfahrens zur Gründung von zwei neuen Großforschungseinrichtungen unterstützen. Dies beinhaltet die fachliche sowie administrative Betreuung der Fördermaßnahmen, insbesondere die Information und Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden, die Prüfung von Anträgen und die Umsetzung der Förderentscheidung des BMBF, die Überwachung der Verwendung sowie den Abschluss der Fördervorhaben. Darüber hinaus unterstützt der PT das BMBF bei der Vorbereitung und Nachbereitung von Gutachtersitzungen und Fachinformationen in diesem Bezug.
Die Gründung der beiden neuen Einrichtungen ist Teil der Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, Erfahrungen im Bereich der Strukturförderung und Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten sind daher von Vorteil.
DEUTSCHLAND (DE)
Der Projektträger (PT) soll das BMBF in allen Phasen der Projektförderung und den damit verbundenen Aktivitäten sowie bei der Umsetzung des wettbewerblichen Verfahrens zur Gründung von zwei neuen Großforschungseinrichtungen unterstützen. Dies beinhaltet die fachliche sowie administrative Betreuung der Fördermaßnahmen, insbesondere die Information und Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden, die Prüfung von Anträgen und die Umsetzung der Förderentscheidung des BMBF, die Überwachung der Verwendung sowie den Abschluss der Fördervorhaben. Darüber hinaus unterstützt der PT das BMBF bei der Vorbereitung und Nachbereitung von Gutachtersitzungen und Fachinformationen in diesem Bezug. Die Besonderheit des Auftrags liegt in der Tatsache begründet, dass das wettbewerbliche Verfahren sich an internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler richtet. Dementsprechend ist hier eine umfassende Beratung der Antragsteller (ggf. auch auf Englisch), nicht nur zu administrativen Punkten, sondern auch zum deutschen Wissenschaftssystem erforderlich. Das Verfahren ist zudem themenoffen angelegt, das heißt es ist mit Anträgen aus den unterschiedlichsten Forschungsfeldern und Disziplinen zu rechnen. Dementsprechend sind keine dezidierten Fachkenntnisse in einem einzelnen Forschungsfeld gefragt, sondern ein guter Gesamtüberblick über aktuelle, forschungspolitisch relevante Themenfelder und Erfahrungen mit vergleichbaren Auswahlverfahren und dem Aufbau von neuen, langfristig angelegten Forschungsaktivitäten und -strukturen. Die Gründung der beiden neuen Einrichtungen ist Teil der Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, Erfahrungen im Bereich der Strukturförderung und Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten sind daher von Vorteil.
01.03.2021
31.12.2023
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu drei Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
22.01.2021
12:00
- Deutsch (DE)
26.03.2021
22.01.2021
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
14.12.2020