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Studie Wissensverbund Regionale und kulturelle Identität

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.12.2020

18.01.2021 10:00

18.01.2021 10:00

10.05.07.20.8

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

12.01.2021 12:33

2020/S 245-607514

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Studie Wissensverbund Regionale und kulturelle Identität

10.05.07.20.8

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Kultur in ländlichen Räumen ist eher „Breitenkultur“, die sich durch eigene künstlerische Betätigung und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnet. Sie schließt Elemente der Brauchtumspflege wie Laienspielgruppen und Kulturvereine ebenso ein wie einzelne Kulturschaffende und zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort, die anderen den Weg zur Kultur bereiten.

Kultur bietet Anlass für zwischenmenschliche Begegnungen und ist damit ein Medium für soziales Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie fördert gleichzeitig die Identifikation der Menschen mit ihrer Region und macht sie für potenzielle Arbeitgeber, touristische Gäste und Neubürger attraktiv.

Der Fokus des „Wissensverbundes regionale Kultur“ liegt auf den zu eruierenden strukturellen Voraussetzungen, die für die Teilhabe der Menschen an kulturellen Aktivitäten in ländlichen und strukturschwachen Regionen notwendig sind. Insbesondere gilt es, Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen zu identifizieren, die es den Akteuren ermöglichen, steuernd einzugreifen, aber auch Synergien zwischen Kultur und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu fördern.

Durch die Entwicklung von Transferstrategien und -formaten sollen gewonnene Erkenntnisse in einem systematischen Wissenstransfer innerhalb und außerhalb der untersuchten Regionen zugänglich gemacht werden.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

285.714,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Bonn Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

285.714,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

08.02.2021

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367918&criteriaId=10702


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.01.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.01.2021

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

weitere verbindliche Regelungen siehe Dokument "VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe"


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.12.2020


Eignungskriterien



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