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Ausschreibungsdetails

Satellitenbilddaten Deutschland VHR (ZIB 22.33 - 0736/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.12.2020 (letzte Änderung am 04.01.2021)

27.01.2021 11:30

27.01.2021 11:30

ZIB 22.33 - 0736/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

04.01.2021 12:10

2020/S 243-601022

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2545
Fax: +49 2289910610-2545

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Satellitenbilddaten Deutschland VHR

ZIB 22.33 - 0736/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Bilder (22312000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Satellitenbilddaten Bundesrepublik Deutschland VHR

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Satellitenbilddaten mit sehr hoher Auflösung (Very High Resolution, VHR), Abdeckungsgebiet Bundesrepublik Deutschland; weitere Beschreibung siehe Leistungsbeschreibung (Teil der Vergabeunterlagen)

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2021

15.11.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

zu II.2.7: Keine Rahmenvereinbarung;

Aufnahmezeitraum Mai bis September 2021;

Je nach Datenverfügbarkeit/Witterung ist eine Bereitstellung der Daten nach vorheriger Vereinbarung zeitlich gestückelt (Teillieferungen) erwünscht, entweder als Einzelbilder zusammenhängender Gebiete des Frühsommers (Mai, Juni 2021) bzw. Restsommers (Juli, August, September 2021) oder der Einzelbilder auf Bundeslandebene. Jedenfalls ist das vollständige Abdeckungsgebiet spätestens bis 15.11.2021 bereitzustellen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Demodaten mit einer Mindestabdeckung von 350 km² vom Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die in ihrer Aufbereitung inhaltlich und strukturell den zu beschaffenden Daten entsprechen und somit für eine konkrete Einsatzerprobung herangezogen werden können, sind erforderlich und bereits mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Daten sind möglichst im GeoTIFF-Datenformat zur Verfügung zu stellen. Andere Datenformate müssen zur Zulässigkeit erst bei der Vergabestelle beantragt werden. Ein Angebot via eVergabe darf 1GB Datenvolumen nicht überschreiten. Sollte der Demo-Datensatz so groß sein, dass das Angebot insgesamt 1GB überschreiten könnte, ist dieser auf einem kostenlos zu überlassenen physischen Datenträger (z.B. DVD oder USB-Stick) über in I.1 aufgeführte Kontaktdaten einzureichen. Dabei sind die Referenznummer der Bekanntmachung (ZIB 22.33 - 0870/19/VV : 1) sowie der Absender anzugeben.

Angebote müssen Demodaten, die den o.g. Anforderungen entsprechen, enthalten.

Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Als Mindestanforderung dafür gilt Level C2 (des Europäischen Referenzrahmens).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache sehr gut in Wort und Schrift beherrschen. Als Mindestanforderung gilt Level C2 (des Europäischen Referenzrahmens).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.01.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

12.03.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.01.2021

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Zu Abschnitt VI.2:

Bitte beachten Sie, dass Sie zur elektronischen Rechnungsstellung

verpflichtet sind. Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen (https://xrechnung.bund.de). Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung ist

die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zu nutzen (https://xrechnung-bdr.de). Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung einer ggf. vorhandenen Bestell- und

Lieferantennummer die Angabe einer Leitweg-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter

https://www.xoev.de/de/xrechnung."

Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-

Verordnung geregelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Info E-Rechnung".


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.01.2021



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