Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Satellitenbilddaten Deutschland VHR
ZIB 22.33 - 0736/20/VV : 1
Bilder (22312000)
Lieferauftrag
Satellitenbilddaten Bundesrepublik Deutschland VHR
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Satellitenbilddaten mit sehr hoher Auflösung (Very High Resolution, VHR), Abdeckungsgebiet Bundesrepublik Deutschland; weitere Beschreibung siehe Leistungsbeschreibung (Teil der Vergabeunterlagen)
Preis
01.05.2021
15.11.2021
nein
nein
zu II.2.7: Keine Rahmenvereinbarung;
Aufnahmezeitraum Mai bis September 2021;
Je nach Datenverfügbarkeit/Witterung ist eine Bereitstellung der Daten nach vorheriger Vereinbarung zeitlich gestückelt (Teillieferungen) erwünscht, entweder als Einzelbilder zusammenhängender Gebiete des Frühsommers (Mai, Juni 2021) bzw. Restsommers (Juli, August, September 2021) oder der Einzelbilder auf Bundeslandebene. Jedenfalls ist das vollständige Abdeckungsgebiet spätestens bis 15.11.2021 bereitzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Demodaten mit einer Mindestabdeckung von 350 km² vom Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die in ihrer Aufbereitung inhaltlich und strukturell den zu beschaffenden Daten entsprechen und somit für eine konkrete Einsatzerprobung herangezogen werden können, sind erforderlich und bereits mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Daten sind möglichst im GeoTIFF-Datenformat zur Verfügung zu stellen. Andere Datenformate müssen zur Zulässigkeit erst bei der Vergabestelle beantragt werden. Ein Angebot via eVergabe darf 1GB Datenvolumen nicht überschreiten. Sollte der Demo-Datensatz so groß sein, dass das Angebot insgesamt 1GB überschreiten könnte, ist dieser auf einem kostenlos zu überlassenen physischen Datenträger (z.B. DVD oder USB-Stick) über in I.1 aufgeführte Kontaktdaten einzureichen. Dabei sind die Referenznummer der Bekanntmachung (ZIB 22.33 - 0870/19/VV : 1) sowie der Absender anzugeben.
Angebote müssen Demodaten, die den o.g. Anforderungen entsprechen, enthalten.
Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Als Mindestanforderung dafür gilt Level C2 (des Europäischen Referenzrahmens).
Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache sehr gut in Wort und Schrift beherrschen. Als Mindestanforderung gilt Level C2 (des Europäischen Referenzrahmens).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.01.2021
11:30
- Deutsch (DE)
12.03.2021
27.01.2021
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Zu Abschnitt VI.2:
Bitte beachten Sie, dass Sie zur elektronischen Rechnungsstellung
verpflichtet sind. Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen (https://xrechnung.bund.de). Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung ist
die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zu nutzen (https://xrechnung-bdr.de). Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung einer ggf. vorhandenen Bestell- und
Lieferantennummer die Angabe einer Leitweg-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter
https://www.xoev.de/de/xrechnung."
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-
Verordnung geregelt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Info E-Rechnung".
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.01.2021