Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyse-Einheit
B 19.16 - 0611/19/VV : 1
Gaschromatografen (38432210)
Lieferauftrag
GC/MS-System mit TDS- und Pyrolyseeinheit
Massenspektrometer (38433100)
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
Für das Kriminaltechnische Institut des BKA soll ein GC/MS-Komplettsystem mit TDS- (Thermodesorptions-), Pyrolyse-Einheit und Autosampler (Kapazität mind. 30 Proben) beschafft werden. Zu dem System gehört eine Kryostatenkühlung (für flüssigen Stickstoff) und ein Flüssigstickstoffbehälter (50 L). Ebenso gehört ein Steuer- und Auswerte-PC zum Lieferumfang.
Der Wechsel zwischen Pyrolyse- und TDS-Betrieb muss schnell erfolgen können. Der Autosampler muss für beide Betriebsarten geeignet sein.
Die Bedienung des GC/MS, der Pyrolyse- und TDS-Einheit sowie des Autosamplers muss unter einer einheitlichen Software-Umgebung erfolgen, die alle Programmbestandteile integriert.
Die Lieferung bis in den Laborraum (Aufstellort) und die Installation des Systems sind Bestandteile der zu erbringenden Leistung. Die Vereinbarung der Lieferklausel "DDP 65203 Wiesbaden Incoterms® 2020" ist beabsichtigt.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Preis
23.04.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Qualitätsmanagementsystem
mind. zwei bedingungsgemäße Referenzen
Die Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mitarbeiterzahl
Die »Anlage Unternehmensdaten« ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen
Der Bewerber muss ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) unterhalten, das die Herstellung abdeckt und regelmäßiger Auditierung unterliegt. Akzeptiert wird ein nach ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziertes Qualitätsmanagement, nachzuweisen durch ein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle. Die Nachweise sind von dem Bewerber selbst beizubringen. Nachweise zum Qualitätsmanagement dürfen auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Bewerber um ein Vertriebsunternehmen, so kann, für den Nachweis des QMS für den Herstellungsprozess, auf Kapazitäten des Herstellers zurückgegriffen werden (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Bedingungsgemäße Referenzleistung: Die Referenzen müssen sich auf die Lieferung von Gesamtsystemen (je Referenz mindestens ein System) bestehend aus GC/MS, TDS-, Pyrolyse-Einheit und Autosampler beziehen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorlage zu nutzen. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Bewerber muss über mindestens fünf Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen. Hierzu ist eine Erklärung zu erstellen, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (einschließlich Führungskräfte) der letzten drei Jahre ersichtlich ist.
Die Lieferung bis in den Aufstellort und Installation des Systems sind Bestandteile der zu erbringenden Leistung. Die Vereinbarung der Lieferklausel "DDP 65203 Wiesbaden Incoterms® 2020" ist beabsichtigt.
In der Leistungsbeschreibung sind in Abschn. 3.3 besondere Anforderungen definiert, die bei Lieferungen, Installation und Wartung zu beachten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
2020/S 041-096351
07.01.2021
11:30
25.01.2021
- Deutsch (DE)
22.04.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
04.12.2020
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