Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösende Kinefilmscanner mit Instandhaltunsgvertrag
B 19.10 - 0231/20/VV : 1
Scanner (38520000)
Lieferauftrag
Erweiterung des beim Bundesarchiv vorhandenen hochauflösenden Kinefilmscannersystems
4.000.000,00
EUR Euro
Scanner für Computeranwendungen (30216110)
Märkisch-Oderland (DE409)
Hoppegarten
Erweiterung des beim Bundesarchiv vorhandenen hochauflösenden Kinefilmscannersystems um
- 2 weitere hochauflösende (min. 4K) Kinefilmscannersysteme,
- 576 TB weiteren Speicher für das Quantum-Storage-Speichersystem,
- ein zentrales Perchlor- und Druckluftversorgungssystem für min. 6 Kinefilmscanner inkl. Kompressor und Verrohrung,
- temporäre Überlassung von Perchlor- und Druckluftversorgungssystemen für die beiden Kinefilmscanner für den Zeitraum bis zur finalen Installation und Inbetriebnahme des zentralen Perchlor- und Druckluftversorgungssystems.
Als Option: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die Erweiterung des Kinefilmscannersystems
Das bestehende, hier zu erweiternde Kinefilmscannersystem besteht aus den Produkten DTF Scanity HDR High Res. Filmscanner inkl. 8/16/35 Trockengates und 16/35 Wetgates und dem Xcellis SAN Storagesystem mit einer Speicherkapazität von 384 TB, einem redundanten Metadatencontroller und einer dedizierten QXS FC basierten Blockstorage inkl. SANclient Lizenzen.
Die Erweiterung soll möglichst mit denselben bzw. dazu passenden Komponenten erfolgen. Die Erweiterung kann aber auch mit Produkten anderer Hersteller erfolgen.
Preis
05.07.2021
04.07.2023
ja
Option zum Abschluss eines Instandhaltungsvertrages
nein
Das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument mit dem Dateinahmen "02 - Hinweise zum Vergabeverfahren und besondere Bewerungsbedingungen" beschreibt die Besonderheiten und einzuhaltenden Bedingungen.
Beachten Sie die Notwendigkeit der Bescheinigung der Ortsbegehung, vgl. vorgenanntes Dokument, Kapitel 3.8.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr in der Sparte Lieferung, Installation und Instandhaltung von Kinefilmscannern und deren Zubehör und Peripherie (Leistungsgegenstand ähnlich dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen) anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 500.000,00 € betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten".
Das Vorhandensein einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung. Die Versicherungssumme muss eine Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von jeweils mindestens 2.000.000,00 € für Personenschäden und mindestens 500.000,00 € für Sachschäden aufweisen.
Aus der Versicherungsbestätigung muss sich ergeben
• welche Risiken abgesichert sind,
• welche Deckungssummen vereinbart sind,
• dass zurzeit nichts dagegen spricht, dass der Versicherungsschutz zeitlich auch die Gewährleistungsfrist umfasst.
Sofern ein Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens vor Leistungsbeginn nachgewiesen wird.
Sollten bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss der Versicherer bestätigen, dass auch deren Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers umfasst sind. Andernfalls ist ein den Vorgaben entsprechender Versicherungsschutz des Unterauftragnehmers nachzuweisen.
Darstellung welche Fachkunde und Fachkräfte (ggf. über Eignungsleihe) hinsichtlich der elektrischen Sicherheit für Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen nach DGUV 3) zur Verfügung stehen.
Einreichung min. einer geeigneten Referenz wie nachstehend:
Referenz(en):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist 03.02.2021).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
-- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie Wartung und Instandsetzung von min. einem Kinefilmscanner, welcher mit Trocken- und Wetgates arbeitet, einschließlich der zugehörigen Versorgungssysteme (z. T. auch als Wetgate-Support-Station bezeichnet),
-- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie die Wartung von mit Perchlorethylen arbeitendem(n) Wetgate(s)
-- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme und Wartung von min. einem schnellen Speicher-System mit Speicherkapazitäten von über 100 TB
- Es ist zulässig, die Eignung für die vorgenannten Leistungsbereiche mittels mehrerer Referenzen nachzuweisen, wobei jeder Leistungsbereich in mindestens einer der Referenzen vertreten sein muss.
- Die genannten Referenzprojekte sollen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "21 - Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
- Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt, RV-Laufzeit 2 Jahre
ja
03.02.2021
11:30
- Deutsch (DE)
02.07.2021
05.02.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument mit dem Dateinahmen "02 - Hinweise zum Vergabeverfahren und besondere Bewerungsbedingungen" beschreibt die Besonderheiten und einzuhaltenden Bedingungen.
Beachten Sie die Notwendigkeit der Bescheinigung der Ortsbegehung, vgl. vorgenanntes Dokument, Kapitel 3.8.3
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.12.2020