Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zu E-Rechnung
ZIB 12.06 - 9956/20/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen für technische und fachliche Beratung zur E-Rechnung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Das Ziel der Beratung ist die fachliche Unterstützung der abrufenden Behörden und Zuwendungsempfänger bei der Treffung und Umsetzung von Maßnahmen, die zur Einführung der E-Rechnung dienen. Für die geforderte Leistung über die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren werden 20.000 Personentage veranschlagt.
Laufzeit in Monaten:24
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
1) Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand
Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer im Rahmen einer Eignungsleihe einbinden, geben die nachfolgend geforderten Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmenszahlen und -darstellung" pro Jahr anzugeben. Der Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 4 Millionen € betragen.
Zusätzlich gibt der Bieter seinen Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand in den letzten 3 Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmenszahlen und -darstellung" pro Jahr an. Der leistungsgegenständliche Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 400.000 € betragen.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den Umsatz nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im einschlägigen Geschäftsbereich in den letzten drei Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmenszahlen und -darstellung" pro Jahr an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 18 Mitarbeitern (10 der Preisstufe I und 8 der Preisstufe II) pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Mitarbeiterzahlen nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
3) Haftpflichtversicherung
Bitte weisen Sie für sich und jedes Mitglied ihrer Bietergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung für Sach- & Personenschäden über mindestens den Betrag von 500.000 € nach. Bitte weisen Sie für sich und jedes Mitglied ihrer Bietergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 150.000 € nach.
Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von 500.000 € wird als äquivalent angesehen. Sofern die Deckungssummen den Vorgaben noch nicht entsprechen, wird eine Eigenerklärung akzeptiert, dass bei Zuschlag die Deckungssumme, wie hier gefordert, angehoben wird.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die geforderte Haftpflichtversicherung nicht nachweisen können, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
4) Unternehmensdarstellung
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen und -darstellung" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen und -darstellung" abzugeben.
5) Kapazitäten von Dritten
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 3 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die geforderten 3 Referenzen:
• Min. 1 Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
• Min. 1 Referenz wurde mit Bezug zur Einführung der E-Rechnung in Verbindung mit ERP-Systemen wie SAP oder MACH durchgeführt
• Min. 1 Referenz muss eine Beratung zur Einführung bzw. Nutzung von PEPPOL beinhalten.
• Die Projektbeschreibung und Herleitung der Vergleichbarkeit der Projektinhalte dürfen zusammen eine maximale Anzahl von 600 Wörtern auf maximal zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung des Projekts,
• Auftraggeber,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
• Branche,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Wert des Auftrages,
• geleistete Personentage,
• Anzahl eingesetzter Personen,
• Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen, eingesetzte Technologien),
• Vergleichbarkeit zum geforderten Leistungsgegenstand.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.01.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.04.2021
15.01.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Liste der Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
- BMI
- BDBOS
- ITZBund
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.01.2021
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