Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=365047Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Nationale Kontaktstelle Gesundheit"
04514-6/6(2020)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Nationale Kontaktstelle "Gesundheit" (NKS G) informiert und berät einerseits das BMBF und andererseits antragstellende und projektdurchführende Personen und Einrichtungen aus Deutschland zu dem auslaufenden Programm "Horizont 2020" (FRP 8) zum Themenfeld Gesundheit. Der Schwerpunkt des Auftrags liegt auf dem Cluster "Gesundheit" des anschließenden EU-Forschungsrahmenprogramms "Horizont Europa" (FRP 9).
DEUTSCHLAND (DE)
Die Nationale Kontaktstelle "Gesundheit" (NKS G) informiert und berät einerseits das BMBF und andererseits antragstellende und projektdurchführende Personen und Einrichtungen aus Deutschland zu dem auslaufenden Programm "Horizont 2020" (FRP 8) zum Themenfeld Gesundheit. Der Schwerpunkt des Auftrags liegt auf dem Cluster "Gesundheit" des anschließenden EU-Forschungsrahmenprogramms "Horizont Europa" (FRP 9). Ferner informiert und berät sie zu Vernetzungs- und Fördermaßnahmen im Europäischen Forschungsraum einschließlich von Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Europäischen Forschungsraum wie z.B. ESFRI (European Strategy Forum on Re-search Infrastructures) oder Partnerschaften in dem von ihr betreuten thematischen Bereich. Darüber hinaus unterstützt sie das BMBF durch Vor- und Nachbereitung des entsprechenden Programmausschusses und weiterer Gremien (die z.B. im Rahmen von institutionalisierten Partnerschaften wie der Innovative Health Initiative –IHI eingerichtet werden) sowie durch die Pflege von EU-bezogenen informellen Kontakten zwischen den Mitgliedsstaaten und zur EU-Kommission. Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer die strategische Positionierung des BMBF im Rahmen seiner Forschungspolitik. Er arbeitet dabei sowohl mit dem Referat 600 "Grundsatzfragen, Digitalisierung und Transfer", welches die Aktivitäten des BMBF im Bereich der lebenswissenschaftlichen Forschungspolitik koordiniert und das BMBF in den einschlägigen EU-Gremien vertritt (vgl. Nummer 4. j der Leistungsbeschreibung) als auch mit den verschiedenen Fachreferaten der Abteilung "Lebenswissenschaften" zusammen. Der AN arbeitet eng mit anderen NKS zusammen, welche ebenfalls Programmteile von "Horizont Europa" mit inhaltlichem Bezug zur Abteilung "Lebenswissenschaften" bearbeiten und weist für einzelne Arbeitsschwerpunkte Ansprechpartner aus. Die NKS G unterstützt zudem den Auftraggeber bei Abstimmungen mit anderen Abteilungen und Ressorts.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
01.04.2021
31.03.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu drei Jahre.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu drei Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
11.01.2021
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2021
11.01.2021
10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
25.11.2020