Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
GC-LC-Prep-System
214-02.05-20.0232-20-II-E
Chromatografen (38432200)
Lieferauftrag
Gaschromatographie-Flüssigchromatographie-Probenvorbereitungs- und Analyse -System (GC-LC-Prep-System)
0,01
EUR Euro
Braunschweig (DE91)
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines Gaschromatographie-Flüssigchromatographie-Probenvorbereitungs-und-Analyse-Systems (GC-LC-Prep-System) bestehend aus einem Gaschromatographen-Massenspektrometer (GC-MS) (Gerät I), einem Gaschromatographen-Flammenionisationsdetektor (GC-FID) (Gerät II), einer automatischen Probenvorbereitungsstation (Gerät III) und Zubehör, inkl. Installation der Software auf den im Lieferumfang enthaltenen PCs (Steuer- und Auswertesysteme) und Anschluss von Gerät I und Gerät II an die bestehende Gasversorgung. Des Weiteren erfolgt eine fachkundige Einweisung für bis zu vier Personen durch deutschsprachiges Personal beim Auftraggeber vor Ort, die Aushändigung von je einer deutsch- oder englischsprachigen Bedienungs- und Wartungsanleitung (als Dateien auf CD oder USB-Stick) für die Geräte I, II und III. Weiterhin werden Videoanleitungen zur Wartung und Bedienung von Geräten I und II in deutscher oder englischer Sprache als Dateien auf der Festplatte der mitgelieferten PCs oder alternativ als Weblinks zur Verfügung gestellt. Zudem erfolgt eine externe Schulung von zwei Tagen Dauer, für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Auftraggebers in deutscher Sprache für Gerät I. Eine Wartung erfolgt für die Geräte I und II. Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für das GC-LC-Prep-System für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren nach Lieferung.
01.03.2021
nein
nein
Die Angabe unter II.1.5) spiegelt keinen realen Wert wider und wird aus rein technischen Gründen eingetragen.
Die Angabe unter II.2.7) stellt ebenfalls aus rein technischen Gründen kein tatsächliches Datum dar. Tatsächlich erfolgt die Lieferung unverzüglich, jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung. Weitere Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.01.2021
12:00
- Deutsch (DE)
26.02.2021
06.01.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt o.ä. einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die angebotene Anlage die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt.
G) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
20.11.2020