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Ausschreibungsdetails

Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Server-, SAN- sowie Backup- und Recovery-Infrastruktur der Klassik Stiftung Weimar mit Hardware- und Software-Komponenten.

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19.11.2020

17.12.2020 10:00

17.12.2020 10:00

38.5.1.2.2020

Thüringen: Klassik Stiftung Weimar

07.12.2020 14:54

2020/S 227-556564

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klassik Stiftung Weimar
Postanschrift: Burgplatz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
NUTS: Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Anke Schmidt
Telefon: +49 3643-545159
Fax: +49 3643-545164

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Server-, SAN- sowie Backup- und Recovery-Infrastruktur der Klassik Stiftung Weimar mit Hardware- und Software-Komponenten.

38.5.1.2.2020

II.1.2)
CPV-Code

Informationssysteme und Server (48800000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

- Lieferung von Server-Systemen und Speicher-Komponenten zur Modernisierung und Erwei-terung der bestehenden Backup- und Recovery-Infrastruktur

- Lieferung von Server-Systemen zur Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Virtualisierungs-Infrastruktur

- Lieferung von Server-Systemen zur Modernisierung und Erweiterung von dedizierten Servern für Basis Infrastruktur-Dienste

- Ausbau bzw. Austausch von Komponenten in bestehenden Server-Systemen

- Lieferung und Inbetriebnahme einer modularen Rack-Mount Tape-Library

- Lieferung von SAN-Switches zur Modernisierung und Erweiterung der bestehenden SAN-Infrastruktur

- Lieferung von VMware vSphere Lizenzen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

700.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)

Weimar

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftragsgegenstand umfasst die Modernisierung bzw. Erweiterung der bestehenden Server-, der SAN- sowie Backup- und Recovery-Infrastruktur der Klassik Stiftung Weimar (im fol-genden KSW genannt) mit Hardware- und Software-Komponenten.

Anlass für diese Modernisierung bzw. Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur ist zum Einen der stetig steigende Bedarf an Speicherkapazitäten im Bereich Backup und Recovery und zum Anderen der wesentlich erhöhte Bedarf an Rechenleistung und RAM-Ausstattung im Bereich der Virtualisierung für Systeme und Anwendungen. Darüber hinaus befinden sich einige Server-Systeme im Einsatz, die das End-of-Service-Life des Herstellers erreicht haben und daher ausgetauscht werden müssen.

Die IT der KSW legt sich auf den Hersteller Dell Technologies (im Folgenden Dell) als Ausstatter für die von der Modernisierung betroffenen bzw. zu erweiternden Sever-Systeme der bestehen-den IT-Infrastruktur fest. Dies ist darin begründet, dass die vorhandene Server-Infrastruktur er-weitert, ergänzt und teilweise erneuert werden muss und ein Herstellerwechsel mit hohem Auf-wand und hohen Wechselkosten verbunden wäre. Die bei einem Herstellerwechsel anfallenden Kosten und der Aufwand ergeben sich unter anderem durch:

 Nutzung und Aufwertung bereits getätigter Investitionen (Investitionsschutz).

 Die über die vergangenen 2-3 Jahre angeschafften Server-Systeme sind noch nicht vollständig ausgebaut und erweiterbar.

 Investition in ein zweites Monitoring bzw. Softwareadministrationstools.

 Investition in die Schulung der IT-Mitarbeiter auf neue Server-Systeme. Bei einer Umstellung auf einen anderen Hersteller ist von mehreren Monaten Schulungsaufwand auszugehen.

 Investition in zusätzliche Hard- und Software für ein übergeordnetes Management, da es keine vollumfängliche Kompatibilität zwischen Management-Lösungen einzelner unter-schiedlicher Hersteller gibt.

 Die Annahme einer reduzierten Hochverfügbarkeit durch mangelnde Kompatibilität und dar-aus resultierenden Kosten für die Behebung von zunehmenden Störungen bzw. Ausfälle in-nerhalb der gesamten IT-Systeme.

Neben den exemplarisch aufgeführten Kosten sollen zudem Integrations- sowie Kompatibilitäts-probleme aus Gründen der IT-Sicherheit vermieden werden. Die IT der KSW betreibt hochaus-fallsichere Rechenzentren, die die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sicherstellen. Sämtliche vom Hersteller Dell eingesetzten Server-Lösungen sind aufeinander abgestimmt und können somit diese zentrale Anforderung abdecken. Der Einsatz von Fremdsystemen in Verbin-dung mit den Bestandssystemen lässt dies nicht zu.

Zudem erwarten die Anwender höchste Verfügbarkeit aller ihrer Systeme, um den Betrieb jederzeit aufrecht zu halten.

Die IT der KSW hat aus diesem Grund hochautomatisierte IT-Prozesse etabliert, die die Services überwachen und bei einem sich abzeichneten Ausfall automatisiert auf entsprechende IT-Res-sourcen verschieben. Die Automatisierung basiert auf Dell-Technologien, eine Änderung an der Basis hätte zur Folge, dass die Verfügbarkeit der teilweise geschäftskritischen Anwendungen nicht mehr in dem benötigten Maße zu gewährleisten ist.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

700.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:3

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.

2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.

3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.

4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen.

Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.

5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,

b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,

c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, beizufügen. In der Anlage benennt er mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

17.12.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.02.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.12.2020

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-37737254
Fax: +49 361-37739354
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§135 Abs. 1 u. 2 GWB:

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.

a) gegen § 134 verstoßen hat oder

b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 Abs. 1-3 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.11.2020



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