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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Lieferung von meteorologischen Ballonen 600 g (optional 500 g und 350 g) gem. Leistungsbeschreibung

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19.11.2020 (last modified at 21.12.2020)

28.12.2020 10:00

28.12.2020 10:00

OV 43470/20-SCI

Deutscher Wetterdienst

21.12.2020 16:45

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst
Postanschrift:Frankfurter Straße 135
Postleitzahl:63067
Ort:Offenbach
NUTS:Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.dwd.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von meteorologischen Ballonen 600 g (optional 500 g und 350 g) gem. Leistungsbeschreibung

OV 43470/20-SCI

II.1.2)
CPV-Code

Ballons (34722100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag für die Lieferung von meteorologischen Ballonen mit integriertem Fallschirm

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Hamburg (DE600)

Deutscher Wetterdienst

Frahmredder 95

22393 Hamburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit dem abzuschließenden Rahmenvertrag sollen in den Jahren 2021 - 2023 mindestens 18.000 Stück meteorologische Ballone beschafft werden.

Die Abnahmemenge für 2021 beträgt 6000 Stück, für 2022 u. 2023 beträgt die Mindestabnahmemenge pro Jahr ebenfalls 6.000 Stück.

Die geschätzte Abnahmemenge beträgt pro Jahr 6.800 Stück. Optional sollen ab dem 01.01.2022 und Folgejahre 500 g-Ballone beschafft werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Der Vertrag kann optional um 12 Monate verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird hingewiesen. Folgende Ziffern sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen:

Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen

Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank

Ziffer 3: Angabe der technischen Fachkräfte

Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB

Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB

Ziffer 6: Legen Sie dem Angebot den Nachweis für das Vorhandensein einer Betriebshaft-pflichtversicherung für Ihr Unternehmen bei und tragen die Versicherungssumme im Formblatt ein.

Ziffer 7.1, 7.2: Angaben zum Gesamtumsatz/Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Ziffer 9: An dieser Stelle sind geeignete Referenzen nachzuweisen von mindestens 2.000 Stück 600 g Ballone und 500 Stück 500 g Ballone mit integriertem Fallschirm innerhalb der letzten drei Jahre.

Bitte geben Sie die Leistungszeit und den Auftragswert sowie die Kontaktadressen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber an.

Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers ist nicht erforderlich.

Ziffer 10: Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten

Zu Ziffer 11: Es sind Angaben zur technischen Ausrüstung und zur Qualitätssicherung auszufüllen. Eine Erklärung, welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist nicht erforderlich.

Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister

Ziffer 14: Angaben über das Lieferkettenmanagement

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe III.1

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe III.1

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.12.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.12.2020

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.12.2020



Version history

Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.

17.12.2020


21.12.2020




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