Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=363431Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von meteorologischen Ballonen 600 g (optional 500 g und 350 g) gem. Leistungsbeschreibung
OV 43470/20-SCI
Ballons (34722100)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag für die Lieferung von meteorologischen Ballonen mit integriertem Fallschirm
Hamburg (DE600)
Deutscher Wetterdienst
Frahmredder 95
22393 Hamburg
Mit dem abzuschließenden Rahmenvertrag sollen in den Jahren 2021 - 2023 mindestens 18.000 Stück meteorologische Ballone beschafft werden.
Die Abnahmemenge für 2021 beträgt 6000 Stück, für 2022 u. 2023 beträgt die Mindestabnahmemenge pro Jahr ebenfalls 6.000 Stück.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt pro Jahr 6.800 Stück. Optional sollen ab dem 01.01.2022 und Folgejahre 500 g-Ballone beschafft werden.
Laufzeit in Monaten:36
Der Vertrag kann optional um 12 Monate verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird hingewiesen. Folgende Ziffern sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen:
Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
Ziffer 3: Angabe der technischen Fachkräfte
Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
Ziffer 6: Legen Sie dem Angebot den Nachweis für das Vorhandensein einer Betriebshaft-pflichtversicherung für Ihr Unternehmen bei und tragen die Versicherungssumme im Formblatt ein.
Ziffer 7.1, 7.2: Angaben zum Gesamtumsatz/Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Ziffer 9: An dieser Stelle sind geeignete Referenzen nachzuweisen von mindestens 2.000 Stück 600 g Ballone und 500 Stück 500 g Ballone mit integriertem Fallschirm innerhalb der letzten drei Jahre.
Bitte geben Sie die Leistungszeit und den Auftragswert sowie die Kontaktadressen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber an.
Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Ziffer 10: Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten
Zu Ziffer 11: Es sind Angaben zur technischen Ausrüstung und zur Qualitätssicherung auszufüllen. Eine Erklärung, welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist nicht erforderlich.
Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
Ziffer 14: Angaben über das Lieferkettenmanagement
siehe III.1
siehe III.1
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
28.12.2020
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2021
28.12.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
17.12.2020
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