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Ausschreibungsdetails

Notebooks (ZR5-1133-2020-251-17-IT2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.11.2020 (letzte Änderung am 24.12.2020)

14.01.2021 12:00

14.01.2021 12:00

ZR5-1133-2020-251-17-IT2

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

24.12.2020 16:45

2020/S 225-552612

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Notebooks

ZR5-1133-2020-251-17-IT2

II.1.2)
CPV-Code

Tragbare Computer (30213100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von Notebooks und Zubehör in zwei Losen

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Kleine Notebooks

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Tragbare Computer (30213100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung für Los A besteht aus:

- Lieferung von bis zu 4.092 kleinen Notebooks sowie bis zu 3.787 optionaler Dockingstationen.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

zuzüglich einer Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin um weitere zwei Jahre

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Große Notebooks

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Tragbare Computer (30213100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung für Los B besteht aus:

- Lieferung von bis zu 3.945 großen Notebooks sowie bis zu 1.650 optionaler Dockingstationen.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

zuzüglich einer Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin um weitere zwei Jahre

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Lieferung von Notebooks, Tablets und/oder Arbeitsplatzrechnern und anderer IT-Hardware) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der Jahresumsatz muss mindestens 2.500.000 Euro betragen. Diese Mindestanforderung gilt für Los A und B gleichermaßen, auch wenn ein Bieter jeweils ein Angebot für Los A und Los B einreicht, genügt die Erfüllung dieser Mindestanforderung.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen im Bereich Lieferung von Notebooks oder Tablets (nicht: Lieferung von Arbeitsplatz-PC oder anderer Hardware) inklusive Garantieabwicklung erbracht worden sein.

Die Referenzen müssen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen.

Es gelten die folgenden Mindestanforderungen:

• Eine Referenz muss die Lieferung von mindestens 2.000 Notebooks oder Tablets umfassen.

• Die beiden übrigen Referenzen müssen die Lieferung von jeweils mindestens 500 Notebooks oder Tablets betragen.

Diese Mindestanforderungen gelten für Los A und B gleichermaßen, auch wenn ein Bieter jeweils ein Angebot für Los A und Los B einreicht, genügt die einmalige Erfüllung dieser Mindestanforderung.

Bei Referenzaufträgen, die die einmalige Lieferung von Notebooks oder Tablets betreffen, muss die Lieferung bereits erfolgt sein. Referenzaufträge, die als Laufzeitverträge (bzw. Rahmenverträge oder Mehrfachlieferungen) gestaltet sind, müssen Lieferungen im Umfang der oben genannten Mindestanforderungen (von mindestens 2.000 bzw. 500 Notebooks oder Tablets) bereits erfolgt sein.

Die Referenzen müssen jeweils alle unter Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben enthalten (Name und Adresse des Referenzauftraggebers, Gegenstand des Referenzauftrages, Anzahl der vertragsgegenständlichen Notebooks oder Tablets, Anzahl bereits gelieferter Notebooks oder Tablets, Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber, Rolle des Bieters innerhalb des Referenzauftrages, Datum/Laufzeit des Vertrages, ggf. Bemerkungen).

Werden Referenzen zu Aufträgen genannt, die unter Beteiligung von dritten Unternehmen durchgeführt worden sind (Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer), muss der Anteil des Bieters bzw. der beteiligten Unternehmen des Bieters am Referenzauftrag hoch genug sein, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

- Mit jedem Angebot ist ein Produktdatenblatt für das angebotene Gerät vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes), das alle technischen Eigenschaften des Gerätes enthält. Es muss sich dabei um ein individualisiertes Produktdatenblatt handeln, dass die konkret angebotene Konfiguration beschreibt. Dieses Produktdatenblatt dient zur ersten Überprüfung der zwingenden Anforderungen gemäß den Ziffern 1.1 (Los A) bzw. 1.2 (Los B) der Leistungsbeschreibung.

Erfüllt ein Angebot gemäß dem Produktdatenblatt nicht alle zwingenden technischen Eigenschaften, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Rahmen der Teststellung werden die Angaben im Produktdatenblatt überprüft.

- Eigenerklärung über die Erfüllung der Umweltkriterien gemäß den Ziffern 1.1.14 und 1.2.14 der Leistungsbeschreibung (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).

- Eigenerklärungen zur Erfüllung von technischen Normen/Standards gemäß den Ziffern 1.1.12 und 1.2.12 der Leistungsbeschreibung erfüllen (Punkt 3.10 des Angebotsvordruckes).

Unterlage, die nach Zuschlagserteilung vorzulegen ist:

- Eigenerklärung über die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen gemäß Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung sowie die Vorlage der in Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung geforderten Nachweise im Falle der Zuschlagserteilung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.01.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.01.2021

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Auf Aufforderung der Auftraggeberin findet eine Teststellung statt. Zur Bewertung des An-gebots sowie zur Prüfung der Lauffähigkeit der von der Auftraggeberin eingesetzten Windows 10-Installation hat der Bieter kostenfrei und dem jeweiligen Angebot entsprechend jeweils zwei voll funktionsfähige Testgeräte zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind die jeweils angebotenen Geräte inklusive der Zubehörkomponenten (einschließlich Kabel etc. sowie für Los A und B je eine Dockingstation), einer ausführlichen Dokumentation und den erforderlichen Treibern (auf Datenträger, keine Downloadlinks) für Windows 10 (64-Bit) zu liefern. Mit Hilfe dieser Treiber muss es möglich sein, eine Windows-Installation offline von einem Standard-Installationsmedium durchzuführen. Hierzu wird ein von der Auftraggeberin mit Hilfe des Media-Creation-Tools erstellter USB-Stick mit Windows 10 professional genutzt. Diese Installation ist dann die Grundlage für die durch die Auftraggeberin durchzuführenden Benchmark-Tests.

Die Auftraggeberin fordert zur Vermeidung unnötigen Aufwands nur die Bieter zur Teststellung auf, die aufgrund der Angebotsunterlagen nicht bereits auszuschließen sind. Bieter, die bereits aufgrund der Angebotsunterlagen keine Zuschlagschance mehr haben, werden zur Vermeidung unnötiger Aufwände ebenfalls nicht aufgefordert, Geräte für eine Teststellung zu liefern.

Die Aufforderung erfolgt so bald wie möglich nach Ablauf der Angebotsfrist, jedenfalls innerhalb von ein bis zwei Monaten. Die Bieter müssen die Testgeräte dann innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen liefern (Anlieferung in das Lager der Auftraggeberin nach Berlin Mitte. Achtung: Die maximale Durchfahrtshöhe beträgt 3,60 m). Die genaue Adresse gibt die Auftraggeberin mit der Aufforderung zu Lieferung der Teststellung bekannt. Die Anlieferzeiten sind dabei zu beachten und abzustimmen: Tel.: 030 227 33539 / vorzimmer.it2@bundestag.de / Fax: 030 227 36579.

Das Angebot muss ausgeschlossen werden, wenn die Teststellung nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an das Gerät (A-Kriterien, siehe Ziffer 1.1 beziehungsweise 1.2) erfüllt beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweicht. Dies gilt insbesondere auch für das Zubehör, die Seriennummer auf Gerät und Karton etc.

Neben der Überprüfung, ob die Anforderungen an das Gerät (A-Kriterien) aus Ziffer 1.1 beziehungsweise 1.2 erfüllt sind, wird die Teststellung genutzt, um die Bewertung der B-Kriterien aus den Hinweisen zur Angebotswertung vorzunehmen. Stimmen die Angebotsangaben des Bieters nicht mit den Ergebnissen der Teststellung überein, muss das Angebot ebenfalls ausgeschlossen werden.

Teststellungen, (Teststellung in diesem Zusammenhang bedeutet die Gesamtheit aller für den Test zu liefernder Hardware, Software und Dokumentation) werden grundsätzlich nicht nachgefordert, da sie bewertungsrelevant sind. Dies gilt insbesondere auch für Teststellungen, die nicht funktionsfähig sind, nicht dem angebotenen Produkt entsprechen oder nicht sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweichen.

Sollte das Testgerät einschließlich Zubehör nicht den Spezifikationen des Angebotes ent-sprechen (inklusive Seriennummer auf Gerät und Karton) oder unvollständig sein (dies be-zieht sich auch auf Kabel, aktuelle Treiber etc.), muss das Angebot aus der Bewertung ausgeschlossen werden. Das Angebot muss ebenfalls ausgeschlossen werden, wenn das Testgerät nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten zwingenden Kriterien erfüllt. Das Testgerät einschließlich Zubehör muss zwingend mit dem Gerät vollständig übereinstimmen, das im Falle des Zuschlags an die Auftraggeberin geliefert werden soll. Eine Nachbesserung oder Nachlieferung ist wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Die Teststellung dauert circa 28 Kalendertage. Nach Zuschlagserteilung werden die unterlegenen Bieter zur Abholung ihrer Teststellungen aufgefordert. Der An- und Abtransport der Geräte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bieter und wird nicht extra vergütet. Die Teststellungen des obsiegenden Bieters verbleiben bei der Auftraggeberin als Referenzgeräte; sie werden zusammen mit dem ersten Einzelabruf vergütet.

Auf Anforderung der Auftraggeberin benennt der Bieter einen Ansprechpartner, der bei unvorhergesehenen technischen Problemen im Rahmen der Teststellung Auskunft (in deutscher Sprache) erteilen und erforderlichenfalls weitere technische Dokumentationen übermitteln kann.

- Angebote können für alle Lose abgegeben werden. Pro Los dürfen maximal zwei Hauptangebote eingereicht werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.12.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.12.2020


24.12.2020




10.12.2020


14.12.2020




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