Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Postaustausch für Bundesbehörden im Raum Berlin und Köln/Bonn
B 12.23 - 9960/20/VV : 1
Kurierdienste (64120000)
Dienstleistungen
Organisation und Durchführung des zentralen Postaustausches für Bundesbehörden im Raum Berlin und Köln/Bonn für die an den Postaustausch angeschlossenen Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes und der Länder
BERLIN (DE3)
Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 3.005.200 kg zu transportierende Post über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Die Leistung umfasst:
— Werktägliche (Montag bis Freitag) Kurierfahrten im Raum Berlin und im Raum Bonn/Köln zur Anlieferung und Abholung der Austauschpost (je Anfahrstelle alternativ einmal oder zweimal täglich).
— Sortierleistung der Austauschpost (vom Absender lediglich nach Zieldienstort vorsortierte Austauschpost für verschiedene Empfänger) und Weiterleitung an den jeweiligen Empfänger. Hierzu verfügt die Auftragnehmerin im Auftragsfall über ein Sortierzentrum im Raum Berlin und ein Sortierzentrum im Raum Köln/Bonn.
— Weiterleitung bereits vom Absender vorsortierter Austauschpost für einen bestimmten Empfänger am gleichen bzw. am jeweils anderen Standort.
— Transport der Austauschpost zwischen den Standorten Berlin <> Bonn über Nacht.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung.
01.05.2021
30.04.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte "Versanddienstleistung" in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 800.000,00 € netto betragen.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Mindestens 1 Referenz muss die Sortierung von Transportgut beinhalten.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachweis Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachweis Umweltmanagementsystem
Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. ISO 14001:2015 ff, EMAS oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung des vorliegenden Vertrages unmittelbar in Berührung kommen, gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz überprüfen zu lassen (Ü2).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.12.2020
11:30
- Deutsch (DE)
25.01.2021
22.12.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Hessische Landesvertretung
Germany Trade and Invest GmbH
Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund
Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
Landesvertretung Bremen
Senatskanzlei Hansestadt Hamburg
Landesvertretung NRW
Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund
Vertretung des Saarlandes beim Bund
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund
Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund
Landesverwaltungsamt Berlin
Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH
Monopolkommission
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.12.2020
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