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Ausschreibungsdetails

Zentraler Postaustausch für Bundesbehörden im Raum Berlin und Köln/Bonn (B 12.23 - 9960/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.11.2020 (letzte Änderung am 16.12.2020)

22.12.2020 11:30

22.12.2020 11:30

B 12.23 - 9960/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

16.12.2020 16:02

2020/S 225-553526

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat B12
Telefon:+49 22899610-1020
Fax:+49 2289910610-1020

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Zentraler Postaustausch für Bundesbehörden im Raum Berlin und Köln/Bonn

B 12.23 - 9960/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Kurierdienste (64120000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Organisation und Durchführung des zentralen Postaustausches für Bundesbehörden im Raum Berlin und Köln/Bonn für die an den Postaustausch angeschlossenen Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes und der Länder

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

BERLIN (DE3)

Potsdam-Mittelmark (DE40E)

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 3.005.200 kg zu transportierende Post über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.

Die Leistung umfasst:

— Werktägliche (Montag bis Freitag) Kurierfahrten im Raum Berlin und im Raum Bonn/Köln zur Anlieferung und Abholung der Austauschpost (je Anfahrstelle alternativ einmal oder zweimal täglich).

— Sortierleistung der Austauschpost (vom Absender lediglich nach Zieldienstort vorsortierte Austauschpost für verschiedene Empfänger) und Weiterleitung an den jeweiligen Empfänger. Hierzu verfügt die Auftragnehmerin im Auftragsfall über ein Sortierzentrum im Raum Berlin und ein Sortierzentrum im Raum Köln/Bonn.

— Weiterleitung bereits vom Absender vorsortierter Austauschpost für einen bestimmten Empfänger am gleichen bzw. am jeweils anderen Standort.

— Transport der Austauschpost zwischen den Standorten Berlin <> Bonn über Nacht.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2021

30.04.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz

Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte "Versanddienstleistung" in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 800.000,00 € netto betragen.

Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis

Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Mindestens 1 Referenz muss die Sortierung von Transportgut beinhalten.

Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Nachweis Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.

Nachweis Umweltmanagementsystem

Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. ISO 14001:2015 ff, EMAS oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die mit der Leistungserbringung des vorliegenden Vertrages unmittelbar in Berührung kommen, gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz überprüfen zu lassen (Ü2).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.12.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

25.01.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.12.2020

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Stiftung Deutsches Historisches Museum

Hessische Landesvertretung

Germany Trade and Invest GmbH

Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund

Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

Landesvertretung Bremen

Senatskanzlei Hansestadt Hamburg

Landesvertretung NRW

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union

Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund

Vertretung des Saarlandes beim Bund

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund

Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund

Landesverwaltungsamt Berlin

Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH

Monopolkommission


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.12.2020



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

11.12.2020


15.12.2020




11.12.2020


15.12.2020




11.12.2020


11.12.2020




11.12.2020


11.12.2020




30.11.2020


30.11.2020




13.11.2020


13.11.2020




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