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Ausschreibungsdetails

Kabel für PC-Anschluss (ZIB 15.02 - 9949/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.11.2020 (letzte Änderung am 22.12.2020)

07.01.2021 11:30

07.01.2021 11:30

ZIB 15.02 - 9949/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

22.12.2020 17:00

2020/S 225-552548

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Kabel für PC-Anschluss

ZIB 15.02 - 9949/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Computeranschlüsse (30237120)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Kabeln und Adaptern für den PC Anschluss. Der Lieferumfang umfasst die im elektronischen Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Mithilfe von Kabeln und Adaptern können Computer (Arbeitsplatzcomputer, Notebooks, Thin Clients usw.) mit Präsentationsgeräten (Monitoren, Projektoren, Fernsehern etc.), Peripheriegeräten, Druckern, Scannern, KVM Switchen, mobilen Endgeräten und sonstigem Zubehör angeschlossen / verbunden werden. Mit Hilfe verschiedener Kabel und Adapter in unterschiedlichen Ausführungen hinsichtlich Länge und unterstützten Standards ergeben sich Vorteile im Hinblick auf Arbeitsplatzgestaltung, Vereinfachung der Arbeitsabläufe und Ergonomie.

Die einzelnen arbeitsorganisatorischen Anforderungen an die Kabel und Adapter unterscheiden sich im Hinblick auf:

- Anschlussarten (z.B. HDMI),

- Anschlusstypen (z.B. Mini HDMI),

- Unterstützter Standards (z.B. HDMI 2.0),

- Länge der Kabel und Adapter

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

4.940.682,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Computerzubehör (30237200)

Anschlusskabel (31224400)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kabel für den PC-Anschluss

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

4.508.257,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen

zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die

Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der

Laufzeit in der Form des § 20 Abs. 3 des Rahmenvertrages

widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung

beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere

auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative

Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom

Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).

Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen

Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage

von weiteren Nachweisen (z.B. eines

polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied

eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe

muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits

mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.

Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)

muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung

vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die

Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem

Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die

Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung

entsprechend gesondert anfordern.

Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für

Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem

Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur

Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen

Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag

bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der

Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus

dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,

§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes

Mitglied einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung

ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen.

Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer

einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie

zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen

beziehen sich auf die addierten Zahlen.

Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten

drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

bezogen auf die Lieferung von Hardware / Peripherie an. Es wird ein

Mindestumsatz in Höhe von 2 Mio. € netto pro Geschäftsjahr

gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und

Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die

Umsätze addiert.

Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer

Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer

(sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen"

abzugeben.

Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der

Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das

Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich -

und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für

alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage

"Unternehmenszahlen" abzugeben

Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder

addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen

einer Eignungsleihe werden die Umsätze des

Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen

addiert.

Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder

freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte

diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und

fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige

Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.

Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu

vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und

finanzielle sowie die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in

Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist

zusätzlich das Formular

"Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere

Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2

des Dokumentes "Allgemeine-

Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als

Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie

bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens zwei

Referenzaufträge, die der Lieferung von Hardware / Peripherie

über Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 200.000 € entsprechen.

Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um

Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht

abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand

anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können

nicht gewertet werden.

Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang

in Bezug auf die oben genannten Merkmale),

- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde

bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer

erbracht haben,

- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber

des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die

Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu

verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,

können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die

benannten Referenzen:

Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu

verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

07.01.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

22.02.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.01.2021

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:

1.) Informationstechnikzentrum Bund

2.) Stiftung Wissenschaft und Politik

3.) Stiftung Preußischer Kulturbesitz

4.) Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

5.) Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

6.) Bundesarbeitsgericht

7.) Bundessozialgericht

8.) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

9.) Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

10.) Postbeamtenkrankenkasse

11.) Georg-Speyer-Haus

12.) DRK Suchdienst

13.) Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie

14.) Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.

15.) Bundesrechnungshof

16.) Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

17.) Bundesanstalt für Immobilienanstalt

18.) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

19.) Erdölbevorratungsverband KdöR

20.) Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

21.) Unfallversicherung Bund und Bahn

22.) Bundesinstitut für Risikobewertung

23.) Bundespatentgericht

24.) Bundesverwaltungsgericht

25.) Bundesverfassungsgericht

26.) Deutsche Nationalbibliothek

27.) Aktion Psychisch Kranke e.V.

28.) Alexander von Humboldt-Stiftung

29.) Bund der Vertriebenen

30.) BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

31.) BWI GmbH

32.) Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

33.) Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

34.) Deutsches Jugendinstitut e.V.

35.) Deutsches Maritimes Zentrum e. V.

36.) Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

37.) Hanns-Seidel-Stiftung

38.) Heinrich-Böll-Stiftung e. V.

39.) Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

40.) Rosa Luxemburg Stiftung


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.11.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

18.12.2020


22.12.2020




11.12.2020


15.12.2020




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