Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Kabel für PC-Anschluss
ZIB 15.02 - 9949/20/VV : 1
Computeranschlüsse (30237120)
Lieferauftrag
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Kabeln und Adaptern für den PC Anschluss. Der Lieferumfang umfasst die im elektronischen Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Mithilfe von Kabeln und Adaptern können Computer (Arbeitsplatzcomputer, Notebooks, Thin Clients usw.) mit Präsentationsgeräten (Monitoren, Projektoren, Fernsehern etc.), Peripheriegeräten, Druckern, Scannern, KVM Switchen, mobilen Endgeräten und sonstigem Zubehör angeschlossen / verbunden werden. Mit Hilfe verschiedener Kabel und Adapter in unterschiedlichen Ausführungen hinsichtlich Länge und unterstützten Standards ergeben sich Vorteile im Hinblick auf Arbeitsplatzgestaltung, Vereinfachung der Arbeitsabläufe und Ergonomie.
Die einzelnen arbeitsorganisatorischen Anforderungen an die Kabel und Adapter unterscheiden sich im Hinblick auf:
- Anschlussarten (z.B. HDMI),
- Anschlusstypen (z.B. Mini HDMI),
- Unterstützter Standards (z.B. HDMI 2.0),
- Länge der Kabel und Adapter
4.940.682,00
EUR Euro
Computerzubehör (30237200)
Anschlusskabel (31224400)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kabel für den PC-Anschluss
Preis
4.508.257,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen
zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit in der Form des § 20 Abs. 3 des Rahmenvertrages
widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere
auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage
von weiteren Nachweisen (z.B. eines
polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied
eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe
muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung
vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für
Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem
Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur
Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen
Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag
bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes
Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung
ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen.
Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer
einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie
zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen
beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
bezogen auf die Lieferung von Hardware / Peripherie an. Es wird ein
Mindestumsatz in Höhe von 2 Mio. € netto pro Geschäftsjahr
gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und
Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die
Umsätze addiert.
Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer
(sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen"
abzugeben.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der
Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das
Formular "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich -
und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für
alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage
"Unternehmenszahlen" abzugeben
Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder
addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen
einer Eignungsleihe werden die Umsätze des
Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen
addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder
freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte
diesbezüglich das Formular "Unterauftragnehmer" aus und
fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige
Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu
vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in
Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist
zusätzlich das Formular
"Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere
Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2
des Dokumentes "Allgemeine-
Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als
Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie
bitte diesbezüglich das Formular "Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens zwei
Referenzaufträge, die der Lieferung von Hardware / Peripherie
über Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 200.000 € entsprechen.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um
Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht
abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand
anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können
nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang
in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde
bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer
erbracht haben,
- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber
des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu
verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.01.2021
11:30
- Deutsch (DE)
22.02.2021
07.01.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
1.) Informationstechnikzentrum Bund
2.) Stiftung Wissenschaft und Politik
3.) Stiftung Preußischer Kulturbesitz
4.) Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
5.) Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
6.) Bundesarbeitsgericht
7.) Bundessozialgericht
8.) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
9.) Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
10.) Postbeamtenkrankenkasse
11.) Georg-Speyer-Haus
12.) DRK Suchdienst
13.) Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie
14.) Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.
15.) Bundesrechnungshof
16.) Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
17.) Bundesanstalt für Immobilienanstalt
18.) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
19.) Erdölbevorratungsverband KdöR
20.) Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
21.) Unfallversicherung Bund und Bahn
22.) Bundesinstitut für Risikobewertung
23.) Bundespatentgericht
24.) Bundesverwaltungsgericht
25.) Bundesverfassungsgericht
26.) Deutsche Nationalbibliothek
27.) Aktion Psychisch Kranke e.V.
28.) Alexander von Humboldt-Stiftung
29.) Bund der Vertriebenen
30.) BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
31.) BWI GmbH
32.) Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
33.) Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
34.) Deutsches Jugendinstitut e.V.
35.) Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
36.) Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
37.) Hanns-Seidel-Stiftung
38.) Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
39.) Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
40.) Rosa Luxemburg Stiftung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.11.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.