Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Druckerzeugnissen (Grundgesetz und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) in drei Losen
ZR5-1133-2020-270-13-IK2
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Lieferauftrag
Drucktechnische Herstellung und Lieferung von Texten des Grundgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der von der Auftraggeberin jeweils zur Verfügung gestellten (Druck-) Vorlage in drei Losen.
Ja
alle Lose
Lieferung von gedruckten Grundgesetzen
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
DEUTSCHLAND (DE)
Berlin (DE30)
Die Lieferung erfolgt jeweils frei Haus (Abladen, Ware ins Gebäude bringen) an den Deutschen Bundestag in Berlin und/oder in ein Lager des Deutschen Bundestages (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland), zurzeit in 18184 Roggentin.
Los 1 betrifft die drucktechnische Herstellung und Lieferung des Textes des Grundgesetzes in Deutsch und in Fremdsprachen im Format DIN A6 (Hochformat).
Preis
01.04.2021
31.03.2023
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre verlängern. Sie übt die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus. Danach endet der Vertrag automatisch am 31. März 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
nein
nein
Lieferung von gedruckten Mini-Grundgesetzen
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
DEUTSCHLAND (DE)
Berlin (DE30)
Los 2 betrifft die drucktechnische Herstellung und Lieferung des Textes des Grundgesetzes im Miniaturformat (87 x 60mm Querformat).
Preis
01.04.2021
31.03.2023
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre verlängern. Sie übt die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus. Danach endet der Vertrag automatisch am 31. März 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
nein
nein
Lieferung von gedruckten Geschäftsordnungen des Deutschen Bundestages
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
DEUTSCHLAND (DE)
Berlin (DE30)
Los 3 betrifft die drucktechnische Herstellung und Lieferung des Textes der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in Deutsch und in Fremdsprachen im Format DIN A6 (Hochformat).
Preis
01.04.2021
31.03.2023
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre verlängern. Sie übt die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus. Danach endet der Vertrag automatisch am 31. März 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister. Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister oder Auszug aus dem Berufsregister von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Auf Verlangen der Vergabestelle: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis. Die Deckungssumme muss mindestens 50.000 Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Druckqualität (Umschlag: 1/0-fbg., Offset, Inhalt: 1/1-fbg., Offset) und der Verarbeitung (Broschur, Klebebindung, Umschlag matt cellophaniert). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
Zu diesen Referenzen ist jeweils ein Muster des hergestellten Produkts in der geforderten Druckqualität und Verarbeitung mit dem Angebot einzureichen. Diese Muster, die mit dem Angebot einzureichen sind, müssen vor dem Ende der Angebotsfrist eingehen. Sie müssen als Bestandteil des Angebotes gekennzeichnet werden. Dazu ist die beigefügte Beschriftung zur Übersendung von Mustern zu verwenden.
Wird ein Angebot auf mehrere Lose abgegeben, sind insgesamt zwei Referenzen anzugeben.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
16.12.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2021
16.12.2020
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bis spätestens 1 Woche vor Ende der Angebotsfrist kann von den Bietern jeweils ein Ansichtsexemplar der herzustellenden Druckerzeugnisse zur Ansicht angefordert werden.
- Angebote können für alle Lose abgegeben werden. (Näheres siehe Leistungsbeschreibung)
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.11.2020