Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362556Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 468 TP 4 - Wirkbetrieb SM-PKI – Teilprojekt 4
P 468
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das Smart Meter Gateway (SMGW) bildet die zentrale Kommunikationseinheit in der Infrastruktur eines intelligenten Messsystems auf der Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Verbindung des SMGW mit Marktteilnehmern im WAN muss stets verschlüsselt und auf Basis gegenseitiger Authentisierung erfolgen. Dies wird über digitale Zertifikate aus der Smart Metering PKI (SM-PKI) realisiert, die in BSI TR-03109-4 und der Certificate Policy der SM-PKI spezifiziert sind.
Vom Auftragnehmer sind im Rahmen des Projektes 468 insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
• Aufbau, Betrieb und Pflege der Wurzelinstanz der Wirk- und der Referenz-SM-PKI,
• Aufbau, Betrieb und Pflege einer Test-Sub-CA,
• Aufbau, Betrieb und Pflege der Beta-SM-PKI,
• Pflege der Certificate Policy zur SM-PKI
• Support gegenüber den Klienten.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Laufzeit in Monaten:48
+ 24 Monate optional
ja
s. Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen: PKI- Betrieb
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „PKI-Betrieb“ in der Funktion einer Root- oder Sub-CA nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
• Auftraggeber inkl. Fachbereich
• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
• Umfang
• Dauer
• Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
2. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.12.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
15.12.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
12.11.2020