Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagen zur Herstellung von Autoinjektoren
Q U2EC LC054 4A713 und Q U2EC LC055 4A713
Maschinen zum Reinigen, Füllen, Verpacken oder Einpacken von Flaschen oder anderen Behältnissen (42921000)
Lieferauftrag
Los 1: Im Projekt "Autoinjektoren-Herstellung":
- Füll-Automat für Fertigspritzen -
Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen)
Los 2: Im Projekt "Autoinjektoren-Herstellung":
- Optische Kontrolle und CCI-Testung -
Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung)
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
LOS 1
Maschinen zum Reinigen, Füllen, Verpacken oder Einpacken von Flaschen oder anderen Behältnissen (42921000)
Ulm, Stadtkreis (DE144)
Ulm
Los 1: Im Projekt "Autoinjektoren-Herstellung":
- Füll-Automat für Fertigspritzen -
Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen)
Preis
01.04.2021
31.05.2022
nein
nein
LOS 2
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen (38500000)
Ulm, Stadtkreis (DE144)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 2: Im Projekt "Autoinjektoren-Herstellung":
- Optische Kontrolle und CCI-Testung -
Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung)
Preis
01.04.2021
31.05.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)
-Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (ISO/ TÜV o.ä.) für die Fertigung von Maschinen für die Sterilproduktion im Pharmabereich
-Angaben über mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte in Deutschland (alternativ EU-Staaten). Unter einem vergleichbaren Referenzprojekt wird ein solches Projekt verstanden, das die Auslieferung von Maschinen mit ähnlicher oder gleicher Funktionalität zum Thema hat. Das Auftragsvolumen pro Referenzprojekt muss mindestens 500.000€ brutto betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
21.01.2021
13:00
- Deutsch (DE)
21.06.2021
21.01.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
17.11.2020