Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Stapelstühle und kompatible Transportkarren
343-2020-0297
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Lieferauftrag
Stapelstühle in verschiedenen Ausführungen und kompatibleTransportkarren
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
diverse Dienststellen und Einrichtungen des Bundes im gesamten Bundesgebiet
Stapelstühle in verschiedenen Ausführungen:
Mindestbestellmenge= 0 St.
Geschätzte Bestellmenge= 15.278 Stück
Maximale Bestellmenge= 18.334 Stück
UND
kompatible Transportkarren:
Mindestbestellmenge= 0 St.
Geschätzte Bestellmenge=466 St.
Maximale Bestellmenge=560 St.
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.12.2020
11:00
- Deutsch (DE)
01.04.2021
08.12.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.8FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Vordruck "Bewerber-/Bietergemeinschaft" bei der Vergabestelle anzufordern.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
06.11.2020