Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=360613Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 432: CS-Netzwerk-Schulungsprogramm
P 432 TP 6 & 7
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Als Wissensbasis für Digitale-Ersthelfer und Vorfall-Experten im Cyber-Sicherheitsnetzwerk(CSN) soll ein Schulungsprogramm erstellt werden. Das Programm umfasst einen Leitfaden zur Reaktion auf IT-Vorfälle, ein Übungspaket sowie unterstützende Maßnahmen.
Die Leistung die in diesem Teilprojekt vergeben werden soll ist die
1. Erstellung eines Trainingskoffers (Los 1)
Hier sind kreative Ideen gefragt das erforderliche Wissen spielerisch (z.B. in einem Rollenspiel) zu vermitteln. In einer sicheren Umgebung sollen die Abläufe einer Vorfallbehandlung nach unterschiedlichen IT-Sicherheitsvorfällen trainiert und die praktischen Fähigkeiten der Zielgruppen ausgebaut werden.
2. Unterstützung bei Konzeption und Durchführung der Pilotphase des CSN (Los 2)
Nach der Erstellung von Prüffragen (Einarbeitungsphase) soll ein Konzept für die stufenweise Einfügung des CSN erstellt werden. Westlicher Bestandteil ist die Planung und Begleitung der Pilotphase. Zusätzlich sind Checklisten und Hilfsmittel für die Pilotphase zu erstellen, sowie eine Evaluierung der Prozesse durchzuführen.
Ja
maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Projekt 432 Los 1: Trainingskoffer des Cyber-Sicherheitsnetzwerks (CSN-Koffer)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Laufzeit in Monaten:5
nein
nein
Projekt 432 Los 2: Fachliche Unterstützung, Konzeption und Begleitung der Pilotphase zur Einführung des CSN (CSN-Pilot)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Los 1:
Weisen Sie jeweils mindestens drei verschiedene Projekte mit Schwerpunkt:
-Erstellung Übungs-Szenarien oder Schulungsmaterial,
-Beratung bei bzw. nach einem IT-Vorfall
nach, die von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welche mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus gehen.
Los 2:
Weisen Sie jeweils mindestens drei verschiedene Projekte mit Schwerpunkt:
-Beratung bei bzw. nach einem IT-Vorfall
nach, die von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welche mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus gehen.
Gehen Sie bei den Referenzdarstellungen dabei auf folgende Punkte jeweils ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich,
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
-Umfang,
-Dauer,
-Auftragsvolumen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens sechs geeigneten Referenzen für Los 1 und drei geeigneten Referenzen für Los 2.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
08.12.2020
14:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
08.12.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
30.11.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.